Pia Rutschmann wohnt in Rorschach, hat einen Garten und muss deshalb den neuen Ruhm mit Robert Schneider teilen, das ist ihr Gärtner.
Der Gartengestalter aus Biel hat Pia Rutschmann eine QR-Rechnung geschickt – knapp 4'000 Franken soll Pia blechen, weil Robert geschlagene 28 Stunden lang ihren Garten fachmännisch umgepflügt und verschönert hat.
So weit, so alltäglich und belanglos – aber eine QR-Rechnung mit Folgen
Der Spuk um Pias Garten und um den heroischen Einsatz ihres Gärtners Robert wäre absolut spurlos an unserer Redaktion vorbeigegangen, wären nicht via Google neue Besucher in Scharen auf unserem Portal gelandet, die über das Suchwort "Pia Rutschmann" den Weg zu uns gefunden haben. Sie alle sind zur oben beschriebenen QR-Rechnung geführt worden – das PDF einer fiktiven Rechnung, das SIX seit längerem als Muster zur Illustration für die neue QR-Rechnung einsetzt.
Einige Anrufe von verwirrten Nicht-Rutschmanns später waren wir schlauer. Die UBS hat ihren Privat- und Firmenkunden Anfang Jahr, als Beilage zu den Kontoauszügen, das besagte Muster der QR-Rechnung zugestellt. Grundsätzlich eine gute Idee, damit Bankkunden wissen, wie eine QR-Rechnung aussieht, sollte denn eine den Weg in den eigenen Briefkasten finden.
Allerdings und was nicht vorauszusehen war: Unaufmerksame Schnellleser und aufgeschreckte Rechnungsempfängerinnen identifizierten die Beilage nicht als Information und Service, sie witterten Unrat.
Überzeugte Nicht-Gartenbesitzer gingen in Abwehrstellung und wollten dem Bieler Gartenbauer partout keine Kohle für die Pflege eines Gartens rüberschicken, den sie gar nicht haben.
Stolze Gartenbesitzerinnen, die jedoch nicht auf den Namen Pia hören, nicht in Rorschach wohnen und auch den Gärtner Robert in Biel nicht kennen, verhielten sich ähnlich ablehnend.
In beiden Fällen: Gut gemacht. Eine Rechnung ist nur dann eine richtige Rechnung, wenn der eigene Name draufsteht. Oder auch, wenn man dem eigenen Garten ansieht, dass der Robert 28 Stunden lang verschönernd gewirkt hat. Und das tut er nur, wenn er vorher den Auftrag dazu erhalten hat. In allen anderen Fällen ist man nicht gemeint und die Rechnung hat keine Bedeutung. Ausnahme: Wenn "Muster" draufsteht oder wenn Informationen zur neuen QR-Rechnung mitgeschickt werden.