Das Parlament hat eine neue Bewilligungskategorie für FinTech-Unternehmen geschaffen, wir haben mehrmals ausführlich berichtet.
FinTechs mit dieser Bewilligung können ab Januar 2019 Publikumseinlagen im Wert von bis zu 100 Millionen Schweizer Franken entgegennehmen, ohne diese anzulegen oder zu verzinsen.
Die Unternehmen mit FinTech-Bewilligung unterstehen dem Geldwäschereigesetz, so wie alle Finanzintermediäre. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat aktuell die revidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA veröffentlicht, welche die entsprechenden Sorgfaltspflichten regelt. Die revidierten Bestimmungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Die FINMA hat eine Anhörung zum Thema durchgeführt. Sämtliche Details sind im Anhörungsbericht, im Änderungserlass und in den Stellungnahmen zur FinTech-Bewilligung zusammengefasst – die Dokumente stehen als PDF zum Runterladen zur Verfügung, über den Link am Ende dieses Artikels.
Erleichterungen für besonders kleine Institute
Bei der Bekämpfung der Geldwäscherei sollen grundsätzlich weiterhin für alle Finanzinstitute vergleichbare Sorgfaltspflichten gelten. Da die Änderungen im Bankengesetz aber insbesondere kleine Institute betreffen, gewährt die FINMA bei tiefen Risiken und tiefem Bruttoertrag organisatorische Erleichterungen.
Infoabend zur FinTech- und zur Bankenbewilligung
Kellerhals Carrard und Soranus veranstalten zur FinTech- und zur Bankenbewilligung einen kostenlosen Infoabend, mit anschliessendem Apéro:
Dienstag, 22. Januar 2019, ab 16:30 Uhr, im FIFA-Museum Zürich (powered by Fintechrockers)