Die BaFin ist jetzt auch ein neutraler Kontenvergleichsdienst

Junge Frau lachend an ihrem Smartphone

Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin springt in eine Lücke und hilft Konsumenten dabei, das kostengünstigste Bankkonto zu finden.

Von einer Finanzmarktaufsicht erwartet man Regularien, Bewilligungsverfahren, Kontrollen und wenn nötig Interventionen, damit in der Finanzindustrie niemand über die Stränge schlägt und Regeln eingehalten werden. Diese Erwartungen erfüllen zum Beispiel die FINMA in der Schweiz und auch die BaFin in Deutschland. 

Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht jetzt allerdings noch einen grossen Schritt weiter. Sie wird zum Vergleichsportal, bietet Konsumentinnen und Konsumenten einen Online-Kontenvergleich und macht damit Gebühren und Kosten von 6'900 Konten transparent.

Das ist überraschend und ziemlich ungewöhnlich, Vergleichsdienste sind in der Regel die Domäne von privaten Anbietern.

Warum wird die deutsche Finanzmarktaufsicht zum Vergleichsdienst?

In jedem Land der Europäischen Union muss Konsumentinnen und Konsumenten kostenfrei ein unabhängier und neutraler Zahlungskontenvergleich angeboten werden. 

Private Vergleichsdienste sind in Sachen Unabhängkeit nicht unbedingt über jeden Zweifel erhaben, weil sie die Kostenvergleiche als Geschäftsmodell betreiben. Das ist nicht ehrenrührig, kann aber am Anspruch der Neutralität kratzen. Zahlende Kunden könnten in Ranking und Position bevorzugt werden, nicht zahlende Kunden sind auch schon ausgeschlossen worden.

Die deutsche Bundesregierung setzte im ersten Anlauf auf private Anbieter für den vorgeschriebenen Kontenvergleich. Verbraucherschützer legten aufgrund der Resultate ihr Veto ein, unter anderem mit dem Argument, dass die Anzahl der erfassten Vergleichsbanken zu tief wäre und keinen umfassenden Vergleich zulassen würde. Der Fall ging vor Gericht und wurde zugunsten der Verbraucherschützer entschieden.

Die Bundesregierung hat daraufhin beschlossen, die BaFin damit zu beauftragen, ein Tool für einen vollständigen, umfassenden und neutralen Kontenvergleich zu entwickeln. 

Was der Kontenvergleichsdienst der BaFin leistet

Die BaFin ist also nicht ganz freiwillig zum Vergleichsportal für Zahlungskonten geworden, mehr aus Notwehr in Ermangelung tauglicher Angebote aus der Privatwirtschaft.

Was die Finanzdienstleistungsaufsicht in dieser Unfreiwilligkeit auf die Beine gestellt hat, kann sich dann allerdings sehen lassen.

Das Vergleichs-Tool wirkt klar und aufgeräumt. In der Datenbank sind die Gebühren und Kosten von 6'900 Zahlungskonten (Giro- und Basiskonten) von 1'100 Banken und Finanzdienstleistern gespeichert.

Eine erste Übersicht zeigt in alphabetischer Reihenfolge 6'900 Konten, die nach den wichtigsten Kostenkritierien dargestellt werden, dazu gehören:

  • monatliche Gebühr für die Kontoführung: zwischen kostenlos und teuer
  • ob eine Debitkarte in den monatlichen Gebühren enthalten ist
  • ob eine Kreditkarte in den monatlichen Gebühren enthalten ist
  • der Zinssatz für eine eingeräumte Kontoüberziehung (Dispo): zwischen null und 17.3 Prozent Zinsen
  • der Habenzinssatz: zwischen null und 5 Prozent pro Jahr
  • die Information, ob das Konto ein Online-Konto ist

Über mehrere Filter kann die komplette Auswahl mit wenigen Klicks auf jene Konten reduziert werden, welche die jeweils individuellen Anforderungen erfüllen. Die Suche kann solange eingeschränkt werden, bis wenige Wunschkonten übrigbleiben, die punktgenau das leisten, was man sucht und braucht.

Pro Konto können dann sämtliche weiteren möglichen Gebühren geprüft werden, zum Beispiel für Bargeldbezüge, zusätzliche Karten, jede Art von Zahlungsaufträgen und mehr. 

Das Vergleichs-Tool ist sehr einfach und intuitiv zu bedienen, funktioniert deshalb selbsterklärend und sehr schnell ohne lange Ladezeiten.

Wie aktuell sind die verwendeten Daten?

Der BaFin-Kontenvergleich wird regelmässig aktualisiert. Die einzelnen Kontenanbieter sind nach Zahlungskontengesetz verpflichtet, ihre Einträge bei Änderungen innerhalb von drei Geschäftstagen auf der Vergleichsplattform zu korrigieren. Eine Ausnahme gibt es nur für das Geldautomatennetz, Angaben dazu müssen jeweils halbjährlich gemeldet werden.

Regelmässig Stichproben der BaFin sollen sicherstellen, dass die gestellten Anforderungen eingehalten werden und die Vergleichsdaten jederzeit aktuell bleiben.

Was ist davon zu halten, wenn die Finanzmarktaufsicht zum Vergleichsportal wird?

Anbieter aus der Privatwirtschaft hatten Vorfahrt, waren aber offenbar nicht in der Lage, das Projekt im gewünschten Umfang und mit der notwendigen Neutralität zu stemmen. Ergo hat im Fall von Deutschland die BaFin übernommen und die Lücke gefüllt.

Für die Vollständigkeit der Datenbank sorgt die gesetzliche Meldepflicht, nach der alle Girokonto-Anbieter die Konditionen ihrer Kontomodelle für den Kontenvergleich liefern müssen.

Die Resonanz aus den verschiedenen Kreisen von BaFin, Politik und Verbraucherschutz ist positiv, Verbraucherschutzexperte Ulf Linke sagt:

Der BaFin-Kontenvergleich schafft eine nie gekannte Transparenz

Mit ihrem neuen Service nimmt die BaFin denn auch für sich in Anspruch, als einzige Institution mit ihrem Kontenvergleich eine neutrale, kostenlose und vollständige Übersicht über alle Girokonto-Modelle für Privatkunden in Deutschland zu bieten. 

Wer selber testen möchte, hier geht's zum BaFin-Kontenvergleich.