Corona-Krise

Starkes Signal aus dem Bundeshaus: Die Schweizer Wirtschaft und alle relevanten Gruppen werden mit Liquidität versorgt

Bundesrat Ueli Maurer, Medienkonferenz zur Corona-Krise
Bild: Bundesrat Ueli Maurer, Medienkonferenz zur Corona-Krise

Der Bundesrat reagiert mit einem ausgebauten Massnahmenpaket entschlossen und pragmatisch auf die wirtschaftlichen Folgen von Corona-Krise und Lockdown.

Seit einer Woche steht das öffentliche Leben in der Schweiz weitgehend still. Läden, Restaurants, Clubs, Coiffeursalons und zahlreiche weitere Dienstleister halten ihre Lokale geschlossen, Events sind abgesagt, die Wirtschaft operiert im Home-Office-Modus.

Der bereits seit längerem digital organisierte Teil der Wirtschaft ist im Vorteil – allerdings nur gerade, was die Umstellung auf Home Office angeht. Eher analog funktionierende Unternehmen oder Anbieter und Dienstleister mit Shops und Läden geraten in Not und Liquiditätsengpässe. Ein beträchtlicher Teil unmittelbar, weil die Kosten für Laden und Personal weiterlaufen, die Einnahmen jedoch von einem Tag auf den anderen weggebrochen sind.

Finanzminister Ueli Maurer während der Medienkonferenz (alle weiteren Zitate in unserem Artikel stammen ebenfalls von Bundesrat Maurer):

Die Grundaufgabe, die wir zu lösen haben: Wir müssen die Wirtschaft mit Liquidität versorgen, damit das alles weiter funktioniert

Die Botschaft des Bundesrates am Ende der ersten Woche des Lockdowns

Der Bundesrat schafft schnelle HIlfe, schnürt ein Paket von insgesamt 42 Milliarden Franken und vereinfacht die Prozesse massiv, damit Unternehmer und Unternehmen in Not sofort an das dringend benötigte Geld kommen. Zusätzliche werden die Hürden für Kurzarbeit drastisch reduziert und der Kreis der Nutzniesser wird erheblich erweitert. In der Medienkonferenz vom vergangenen Freitag informierte der Bundesrat im Detail über die beschlossenen Massnahmen.

Der Bundesrat betont im Zusammenhang mit diesen dringlichen Massnahmen, dass Schweizer Unternehmen, kleinste, kleinere und grössere, sofort mit Liquidität versorgt werden müssen, um einem wirtschaftlichen Niedergang entschlossen entgegenzutreten. Fehlt die Liquidität, so der Bundesrat, gerät die Schweizer Wirtschaft in eine Negativspirale, aus der wir nicht mehr herauskommen.

Deshalb hat der Bundesrat administrative Hürden und Prozesse vorerst in den Hintergrund gestellt, damit beschlossene Liquiditätshilfen sofort und ohne Umwege wirksam werden können.

Die Leute brauchen das Geld sofort, die können nicht warten, bis wir administrative Aufgaben erledigt haben

Ein Blick ins Video der Medienkonferenz, am Ende dieses Artikels, zeigt einen Bundesrat mit klaren Vorstellungen und ebenso klaren Lösungen. Einen geschlossen und entschlossen agierenden Bundesrat, der keinen Zweifel daran lässt, mit einem gewaltigen Rettungspaket die Schweizer Wirtschaft aktiv stützen zu wollen. Mit einem Betrag von insgesamt 42 Milliarden Franken, was deutlich über den bisherigen Erwartungen liegt.

Und, so Bundesrat Ueli Maurer, braucht es mehr, um eine Katastrophe zu verhindern, dann kommt auch mehr, der Bundesrat will «die Wirtschaft so weit stützen, wie es nötig ist». Maurer hält in diesem Zusammenhang fest, dass Planung und Massnahmen in der aktuellen Krisensituation gewissermassen rollend erfolgen – tauchen neue Probleme auf, werden sie gelöst, sobald sie erkannt sind.

Finanzminister Ueli Maurer, Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Innenminister Alain Berset stellen das Hilfe- und Massnahmen-Paket im Detail vor. 

Die Massnahmen im Kurzüberblick

Liquiditätshilfen für Unternehmen
Zwei unterschiedliche Pakete in der Höhe von insgesamt 20 Milliarden Franken, welche praktisch allen Betroffenen Zugang zu dringend benötigter Liquidität verschaffen. In Form von vom Bund zu 100 oder zu 85 Prozent verbürgten Krediten, die schnell und unkompliziert über das Bankensystem in Anspruch genommen werden können. 

Wer Geld braucht, geht zu seiner Bank, die stellt fest, jawohl, der hat Sorgen mit Corona – die Bank gibt ihm das Geld bis zu 500'000 Franken sofort, ohne weitere Prüfung, die Bank handelt nach den Direktiven des Bundes, das ist ganz einfach

Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen und bei Steuern
Der Bund gewährt Zahlungserleichterungen, verlängert Fristen und verzichtet auf Verzugszinsen. Diese Massnahmen sind betragsmässig nicht beziffert worden, weil nicht noch absehbar ist, wer welche Möglichkeiten in Anspruch nimmt. Zudem sind das keine direkten Ausgaben, eher ein Verzicht auf mögliche Zusatzeinnahmen.

Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit 
Die bisher schon verkürzte Wartefrist fällt ganz weg. Zusätzlich haben weitere Gruppen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, welche bisher ausgeschlossen waren. Für dieses Paket sind 14 Milliarden Franken reserviert worden.

Entschädigung bei Erwerbsausfällen
Selbstständige und Angestellte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel wegen Schliessung der Schulen) Taggelder ausbezahlt. Dieses Paket kann 5 Milliarden Franken kosten.

Zusätzliche Pakete für Kultur, Sport und Tourismus
Exponenten aus Kultur und Sport erhalten Soforthilfen und Ausfallentschädigungen. Für nicht gewinnorientierte Kulturinstitutionen stehen 280 Millionen Franken bereit, für Sportorganisationen sind 100 Millionen Franken reserviert. Die Gruppe der Adressaten ist sehr breit ausgelegt. Im Bereich Tourismus verzichtet der Bund teilweise auf die Rückzahlung von Darlehen.


Das gesamte Massnahmen-Paket im Detail

Damit einzelne Anspruchsgruppen prüfen können, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, bringen wir die Ausführungen der Botschaft des Bundesrates im Folgenden ungekürzt.

Soforthilfe über verbürgte COVID-Überbrückungskredite

Aufgrund der Schliessung von Betrieben sowie Nachfrageeinbrüchen verfügen zahlreiche Unternehmen trotz Kurzarbeitsentschädigung für ihre laufenden Kosten über immer weniger liquide Mittel. Mit einem Bündel von sich ergänzenden Massnahmen soll verhindert werden, dass grundsätzlich solvente Unternehmen in Schwierigkeiten geraten.

Damit stellen wir sicher, dass ab Mitte nächster Woche tausende oder zehntausende von Betrieben sofort zu Geld kommen und damit ihre Verpflichtungen erfüllen können

Damit betroffene KMUs (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) Überbrückungskrediten von den Banken erhalten, wird der Bundesrat ein Garantieprogramm im Umfang von 20 Milliarden CHF aufgleisen. Dieses Programm soll auf bestehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen aufbauen.

Betroffene Unternehmen sollen rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10 Prozent des Umsatzes oder maximal 20 Mio. CHF erhalten. Dabei sollen Beträge bis zu 0,5 Millionen CHF von den Banken sofort ausbezahlt werden und vom Bund zu 100 Prozent garantiert werden.

Das ist uns ganz wichtig, dass darin auch Kleinstbetriebe eingeschlossen sind – diejenigen, die jetzt den Laden oder das Restaurant schliessen mussten – es ist eine Massnahme, die gerade für die Kleinen gilt, innerhalb einer halben Stunde kommt man zu Geld – und der Bund verbürgt das

Darüber hinausgehende Beträge sollen vom Bund zu 85 Prozent garantiert werden und eine kurze Bankprüfung voraussetzen.

Die Kreditbeträge bis zu 0,5 Millionen CHF dürften über 90 Prozent der von COVID betroffenen Unternehmen abdecken. Der Bundesrat rechnet damit, dass über dieses Gefäss Überbrückungs-Kredite im Umfang von bis zu 20 Milliarden CHF vom Bund garantiert werden und wird den Eidgenössischen Räten einen entsprechenden dringlichen Verpflichtungskredit beantragen. Dieser wird der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte in den nächsten Tagen zur Genehmigung vorgelegt werden. Die nötigen Eckpunkte werden in einer Notverordnung festgelegt, die Mitte nächste Woche verabschiedet und veröffentlicht wird. Fragen von Betroffenen zu Modalitäten der Einreichung dieser Gesuche können erst ab dann beantwortet werden.

Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen

Den von der Krise betroffenen Unternehmen kann ein vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) gewährt werden. Die Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die Höhe der regelmässigen Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist. Dasselbe gilt für Selbstständige, deren Umsätze eingebrochen sind. Zuständig für die Prüfung der Zahlungsaufschübe und der Reduktion der Akontobeiträge sind die AHV-Ausgleichskassen.

Liquiditätspuffer im Steuerbereich und für Lieferanten des Bundes

Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, die Zahlungsfristen zu erstrecken, ohne Verzugszins zahlen zu müssen. Aus diesem Grund wird für die Mehrwertsteuer, für Zölle, für besondere Verbrauchssteuern und für Lenkungsabgaben in der Zeit vom 21. März 2020 bis 31. Dezember 2020 der Zinssatz auf 0,0 Prozent gesenkt. Es werden in dieser Zeitspanne keine Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

Für die Direkte Bundessteuer gilt dieselbe Regelung ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Schliesslich hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Verwaltungseinheiten des Bundes angewiesen, Kreditorenrechnungen rasch zu prüfen und so schnell wie möglich auszuzahlen, ohne Ausnützung der Zahlungsfristen. Damit wird die Liquidität der Lieferanten des Bundes gestärkt.

Rechtsstillstand gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG)

Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. März 2020 angeordnet.

Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit 

Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen ermöglicht, vorübergehende Beschäftigungs-einbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation sind auch Personen, welche befristet, temporär oder in arbeitgeberähnlichen Anstellungen arbeiten sowie Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, stark betroffen. Deshalb sollen die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht werden: 

  • Neu kann die Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit ausgerichtet werden. 
  • Neu soll der Arbeitsausfall auch für Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, anrechenbar werden.   
  • Ausserdem kann Kurzarbeitsentschädigung neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer Gmbh, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von 3320 Franken als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.
  • Die bereits gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen wird aufgehoben. Damit entfällt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Arbeitsausfällen. 
  • Neu müssen Arbeitnehmer nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren können. 
  • Im Bereich der Abwicklung der Gesuche sowie der Zahlungen von Kurzarbeit wurden ferner noch dringliche Vereinfachungen mit der Verabschiedung neuer Bestimmungen vorgenommen. Damit wird bspw. eine Bevorschussung von fälligen Lohnzahlungen via KAE möglich.  

Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige

Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht. Eine Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen: 

  • Schulschliessungen
  • Ärztlich verordnete Quarantäne
  • Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes

Die Regelung gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden, weil ihre Engagements wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen müssen. 

Die Entschädigungen werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl Taggelder für Selbstständige in Quarantäne oder mit Betreuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 befristet. Die Prüfung des Anspruches und die Auszahlung der Leistung wird von den AHV-Ausgleichskassen vorgenommen.

Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte

Anspruch auf eine Entschädigung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schul-schliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entschädigung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarantäne. Wie für die Selbstständigen werden die Erwerbsausfälle in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung (EO; Erwerbsersatz bei Dienstleistung oder Mutterschaft) geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Entschädigung ist auf 10 Taggelder für Personen in Quarantänemassnahmen begrenzt.

Kulturbereich: 280 Millionen Franken Soforthilfe und Ausfallentschädigungen 

Der Bundesrat will eine dauerhafte Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft verhindern und die kulturelle Vielfalt der Schweiz erhalten. Mittels Soforthilfen und Entschädigungen sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Veranstaltungsverbots auf den Kultursektor (Darstellende Künste, Design, Film, Visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen) abgefedert werden. Er stellt dafür in einem ersten Schritt 280 Millionen Franken als erste Tranche für zwei Monate zur Verfügung. Der Bund wird in diesen zwei Monaten die weitere Entwicklung zusammen mit den Kantonen und Kulturorganisationen verfolgen. Es sind folgende Massnahmen vorgesehen:  

  • Erstens stellt der Bund Mittel zur Verfügung, um Soforthilfen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende zu leisten: Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, zum Beispiel Stiftungen, können rückzahlbare zinslose Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten. Kulturschaffende können nicht rückzahlbare Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beanspruchen, soweit diese nicht über die neue Entschädigung für Erwerbsausfall in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung sichergestellt ist. Die Abwicklung erfolgt über die Kantone (Kulturunternehmen) bzw. über Suisseculture Sociale (Kulturschaffende). 
  • Zweitens können Kulturunternehmen und Kulturschaffende bei den Kantonen um eine Entschädigung für den namentlich mit der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen bzw. mit Betriebsschliessungen verbundenen finanziellen Schaden ersuchen. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Der Bund trägt die Hälfte der Kosten, welche die Kantone zusprechen. 
  • Drittens können Laien-Vereine in den Bereichen Musik und Theater mit einem finanziellen Beitrag für den mit der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden unterstützt werden.

Sport: 100 Millionen Franken für Sportorganisationen

Im Sport stehen die Clubs, Verbände und Organisatoren vor existentiellen Problemen, weil Veranstaltungen im Breiten- wie im Leistungssport oder etwa der Meisterschaftsbetrieb abgesagt werden müssen. Damit die Sportlandschaft Schweiz nicht massiv in ihren Strukturen geschädigt wird, stellt der Bundesrat folgende finanzielle Abfederungen bereit:

  • 50 Millionen Franken als rückzahlbare Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für Organisationen, die entweder in einer Liga des Schweizer Sports mit überwiegend professionellem Spielbetrieb tätig sind oder Wettkämpfe für den professionellen Leistungssport durchführen.
  • 50 Millionen Franken als Subventionen im Fall existenzieller Bedrohung für Organisationen, die auf dem Ehrenamt basieren und hauptsächlich den Breitensport fördern.

Mit der Unterstützung soll eine Pflicht von Ligen und Verbänden verbunden sein, Massnahmen zur Liquidität für Krisenfälle zu ergreifen. Diese Pflicht wird in der jährlichen Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Swiss Olympic verankert.

Im Weiteren können mit der heute verabschiedeten Verordnung, die befristet für sechs Monate gilt, in den Sportförderprogrammen Jugend+Sport und Erwachsenensport Unterbrüche von Aus- und Weiterbildungen kulant behandelt werden. Dasselbe gilt für das Sportstudium an der Eidgenössischen Hochschule für Sport in Magglingen.

Tourismus und Regionalpolitik

Im Rahmen der tourismuspolitischen Förderinstrumente werden bereits seit Februar 2020 Sofort-Massnahmen umgesetzt. Im Vordergrund stehen Informations- und Beratungsaktivitäten sowie Massnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Der Bund verstärkt seine Unterstützung, indem er auf die Rückzahlung des Restbestandes des Ende 2019 ausgelaufenen Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH verzichtet. Damit stehen der SGH zusätzliche 5.5 Millionen Franken für Darlehen zur rückwirkenden Finanzierung von Investitionen von Beherbergungs-Betrieben, welche diese in den vergangenen zwei Jahren aus dem Cash-Flow finanziert haben, zur Verfügung.


Die Medienkonferenz des Bundesrates vom 20. März 2020