Regulierung

Stablecoins: Regulierungspläne der FINMA im Gegenwind

Stablecoin USDC als Münze dargestellt
Bild: Skorzewiak | Shutterstock

Die Swiss Blockchain Federation zerpflückt die Regulierungpläne für Stablecoins und kritisiert die FINMA scharf.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat in ihrer Aufsichtsmitteilung vom 26. Juli 2024 eine rechtliche Einordung zu Stablecoins publiziert, wir haben berichtet, hier. In dieser Mitteilung nimmt die FINMA Herausgeber von Stablecoins in die Pflicht und formuliert neue Anforderungen.

Im Kontext mit Geldwäscherei verschärft die Finanzmarktaufsicht die bisherige Praxis zur Identifikation der Stablecoin-Nutzer erheblich.

Swiss Blockchain Federation kritisiert die Aufsichtsmitteilung zu Stablecoins

Mit ihrer Aufsichtsmitteilung hat die FINMA für Unruhe und Kritik in der Blockchain-Branche gesorgt. Zumal die Finanzmarktaufsicht weit über die bisherige Praxis hinausgehen will. Den Unmut der Branche fasst die Swiss Blockchain Federation (SBF) in einer harschen Replik zusammen.

Die Swiss Blockchain Federation ist eine Vereinigung mit Gewicht und engagiert sich seit 2018 für Rechtssicherheit und optimale Rahmenbedingungen für Blockchain-basierte Anwendungen und Geschäftsmodelle. Die SBF sieht sich als Brückenbauerin zwischen Wirtschaft, Regulierung und Politik. Ihr gehören rund 80 Mitglieder an, darunter die Kantone Tessin, Zug, Neuenburg und Zürich. Zudem vertritt die Federation die Interessen des Crypto Valley mit seinen rund 1'300 Blockchain-Unternehmen, die mit dezentralen Applikationen arbeiten.

Die Argumente der Swiss Blockchain Federation

In ihrer Aufsichtsmitteilung äussert die FINMA die Ansicht, dass Emittenten von Stablecoins verpflichtet wären, alle Inhaber von Stablecoins als Kunden zu erfassen und ihre Transaktionen zu überwachen. Für diese angestrebte Praxis, so die SBF, bestehe allerdings keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Die etablierte Praxis bei Zahlungsmitteln ist, die Gegenpartei lediglich bei der Ausgabe und bei der Rücknahme zu prüfen. Abweichend von dieser Praxis und von der internationalen Usanz, so die SBF, konstruiert die FINMA nun aufgrund des Existierens einer Forderung zwischen Stablecoin-Inhaber und Stablecoin-Emittent eine «dauerhafte Geschäftsbeziehung» und damit eine Kundenbeziehung nach Geldwäschereigesetz. Damit müssen alle Personen, die im Besitz von Stablecoins sind, vom herausgebenden Institut oder von angemessen beaufsichtigten Finanzintermediären mit Hilfe einer geprüften Passkopie oder anderer offizieller Dokumente identifiziert werden.

Nach Auffassung der Swiss Blockchain Federation lässt sich eine solche Anforderung nicht aus dem geltenden Geldwäschereigesetz herleiten. Das vorübergehende Halten eines Stablecoins als «dauerhafte Geschäftsbeziehung» zum Herausgeber einzustufen, übersteigt das, was nach Sinn und Zweck der betreffenden Vorschriften vertretbar wäre, bei weitem, argumentert die SBF. Die FINMA verfüge insofern für ihre Praxis über keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Zudem wirft die SBF der FINMA vor, dass die formulierte Auslegung der geldwäschereirechtlichen Rahmenbedingungen deutlich über das hinausgehen würde, was internationale Standardsetzer und andere Staaten fordern. Weder die Europäische Union noch Singapur, Hong Kong, Japan oder die USA würden eine Identifikation aller Zwischeninhaber eines Stablecoins oder eine Beschränkung seiner Übertragbarkeit verlangen.

Auch die Financial Action Task Force (FATF) – das wichtigste internationale Gremium für Geldwäschereiregeln – fordere das nicht. Dafür gäbe es gute Gründe, so die SBF: Stablecoins, die nur zwischen Kundinnen und Kunden eines einzelnen Instituts übertragen werden könnten, wären als Zahlungsmittel ungeeignet und damit nutzlos. 

Die SBF befürchtet einen massiven Schaden für den Innovations-Standort Schweiz

Sollte sich die geplante Praxis der FINMA durchsetzen, würde die Emission von Stablecoins aus der Schweiz heraus faktisch verunmöglicht, stellt die SBF fest, weil es mit den von der FINMA mitgeteilten Einschränkungen kein tragfähiges Geschäftsmodell geben könne.

Schweizer Emittenten von Stablecoins wären daher gezwungen, ihr Projekt im Ausland zu realisieren. Setzen sie es in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union um, so unterstehen sie einer auf diesen Anwendungsfall zugeschnittenen Regulierung und könnten den Stablecoin im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum frei anbieten. Die Konsequenz fasst die SBF in einer düsteren Prognose zusammen: Schweizer Emittenten würden ins Ausland abwandern, könnten jedoch ohne jede Einschränkung den Stablecoin auch in der Schweiz vertreiben, sofern sie hierzulande keine dauernde physische Präsenz unterhalten, insbesondere keine Mitarbeiter beschäftigen. 

Mit anderen Worten: Durch die angestrebten Anforderungen würden der Innovations-Standort Schweiz zum Ödland in Sachen Stablecoins. Profitieren würden die Staaten, in denen Schweizer Emittenten Zuflucht und eine neue Heimat suchen.

Die SBF reklamiert ihr Mitwirkungsrecht

Die Swiss Blockchain Federation zeigt sich befremdet darüber, dass die FINMA die gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte (Art. 7 Abs. 4 FINMAG) aussen vor lässt und die direkt Betroffenen nicht einbezogen und angehört hat. Zumal die SBF sich seit Jahren für einen konstruktiven Dialog mit den Behörden einsetzen würde mit dem Ziel, die langfristige Stabilität des Finanzplatzes zu gewährleisten und die Pionierrolle, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Blockchain-Standorts Schweiz zu stärken.