Regulierung

Die FINMA zur Video- und Online-Identifizierung

Haupteingang der FINMA
Bild: FINMA

Das Rundschreiben "Video- und Online-Identifizierung" wird revidiert und geht in die Anhörung. Das FINMA-Paket enthält einige wichtige Neuerungen.

Vor knapp zwei Jahren hat die FINMA das Rundschreibens 2016/7 "Video-und Online-Identifizierung" in Kraft gesetzt.

Zahlreiche Banken arbeiten bereits erfolgreich mit Digital Onboarding und ermöglichen ihren Kunden die Kontoeröffnung über Video-Identifizierung.

Auch von der FINMA werden die ersten Erfahrungen mit der digitalen Identifizierung als positiv bezeichnet.

Die FINMA reagiert aktuell auf die technologische Weiterentwicklung und auf Finanzintermediäre, welche deshalb ihre Abläufe optimiert haben. Mit einer Teilrevision des Rundschreibens passt die FINMA die Vorgaben den veränderten Bedingungen an und führt bis zum 28. März 2018 eine Anhörung durch. 

Die wesentlichen Neuerungen

Eine der wichtigsten Änderungen dürfte in der Öffnung für Banken aus anderen Ländern liegen. Sofern definierte Voraussetzungen erfüllt sind, muss eine Überweisung nicht mehr zwingend von einer Bank in der Schweiz ausgehen. Die kurze Zusammenfassung der zentralen Änderungen:

  • Im Prozess der Videoidentifizierung ist das Vorgehen mit Einmalpasswort (TAN) nicht mehr vorgeschrieben.
  • Neu müssen dafür mindestens drei zufällig ausgewählte optische Sicherheitsmerkmale der Identifizierungsdokumente überprüft werden.
  • Für die Online-Identifizierung verlangt die FINMA nicht mehr zwingend eine Überweisung von einer Bank in der Schweiz, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherzustellen. Unter bestimmten und neu definierten Voraussetzungen ist nun auch eine Überweisung von einer Bank aus einem FATF-Mitgliedsstaat zulässig.
  • Zudem braucht es als weiteres Sicherheitselement eine Lebenderkennung bei der Überprüfung von Lichtbildern.

Die Änderungen im Detail sind in den einzelnen Dokumenten der FINMA beschrieben, die unten direkt runtergeladen werden können. Interessierte Kreise haben bis am 28 März 2018 Zeit, auf die geänderten Vorschriften zu reagieren.