Nach einigen Hürden und Umwegen hat die QR-Rechnung als Ersatz für die Schweizer Einzahlungsscheine am 27. April 2017 zu ihrer definitiven Form gefunden. Und zu einer verbindlichen Spezifikation. Jetzt läuft eine weitere Überarbeitungsrunde, welche den Einführungstermin der QR-Rechnung erneut nach hinten schiebt.
Form und Spezifikation werden aktuell nicht völlig infrage gestellt, aber ein weiteres Mal überarbeitet. SIX begründet den Zwischenschritt mit "wertvollen Feedbacks", welche die Verantwortlichen seit der Publikation der "Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung" aus dem Markt erhalten haben.
NZZ: Wird der neue Einzahlungsschein zu Tode diskutiert?
Wirtschaftsredaktor Jürg Müller warnt in seinem Kommentar vom 16. August 2018 in der NZZ davor, "den Konsensgedanken auf die Spitze zu treiben". Weil bereits vor einem Jahr breite Diskussionen stattgefunden hätten und Korrekturen erfolgt wären, drohe mit dieser erneuten Zusatzrunde dem neuen Einzahlungsschein das Schicksal, "vom technologischen Fortschritt überholt zu werden". Müller plädiert für Nägel mit Köpfen.
Das Statement von SIX zu Änderungen und zum Konsultationsverfahren
Ein Statement als Zitat aus dem Papier von SIX zu den geplanten Änderungen und zum laufenden Konsultationsverfahren:
"Die eingegangenen Änderungsvorschläge betreffen unter anderem Informationen, die der Rechnungssteller im QR-Code mitliefern kann, und die papierbasierte Abwicklung der QR-Rechnung am Postschalter und bei den Postagenturen.
Da die QR-Rechnung alle Unternehmen, staatliche Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen sowie alle Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten betrifft, will der Finanzplatz die bisherigen Erfahrungen und insbesondere die Marktrückmeldungen zur Ausgestaltung der QR-Rechnung in die nächste Etappe einbringen. Er hat deshalb entschieden, von August bis September 2018 ein Konsultationsverfahren durchzuführen, an dem sich die Marktteilnehmer beteiligen können.
Der Finanzplatz geht davon aus, dass die Änderungsvorschläge vom Markt positiv aufgenommen werden und die ersten QR-Rechnungen ab 30. Juni 2020 genutzt werden können."
Die QR-Rechnung und ein Status zum Konsultationsverfahren
Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco geht in seiner Information an KMU vom 29. August 2018 auf das Konsultationsverfahren zur QR-Rechnung ein, das am 31. Juli 2018 gestartet worden ist und noch bis 23. September 2018 läuft. Aus der Mitteilung des Seco zitiert:
"Die bisher eingegangenen Änderungsvorschläge betreffen unter anderem Informationen, die der Rechnungssteller im QR-Code mitliefern kann und die papierbasierte Abwicklung der QR-Rechnung am Postschalter und bei den Postagenturen."
SIX ergänzt hier mit aktuellen Zahlen, aus der Mitteilung vom 31. August 2018 von SIX zitiert:
"Bisher wurden über vierzig Stellungnahmen eingereicht, und zwar aus allen Sprachregionen, was auf eine sehr gute Resonanz schliessen lässt. Erwartungsgemäss äusserten sich vor allem Softwarehersteller aller Grössen und gaben eine Vielzahl fachlich fundierter Rückmeldungen ab. Aber auch Finanzintermediäre, Rechnungsteller und ein grosser Verband haben bislang am Konsultationsverfahren teilgenommen."
Die Änderungsvorschläge in der Übersicht
Das Konsultationsverfahren umfasst insgesamt acht Änderungsvorschläge:
- 1 Einführung einer Perforationspflicht für papierbasierte Zahlungen
- 2 Einführung eines Empfangsscheins
- 3 Vereinfachung bei den strukturierten Adressen
- 4 Keine Anzeige von Strukturinformationen des Rechnungsstellers
- 5 Vereinfachung der Kombinationsmöglichkeiten bei strukturierten Referenzen
- 6 Vorerst keine Verwendung des «endgültiger Zahlungsempfänger»
- 7 Vorerst keine Verwendung des Feldes für alternative Verfahren
- 8 Einführung einer zusätzlichen lizenzfreien Schriftart für nicht Microsoft-User
Die geplanten Änderungen werden im Dokument zum Konsulationsverfahren erklärt und im Detail ausgeführt, das PDF kann hier runterladen werden.