Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat am 3. Oktober 2019 in zweiter Lesung über die Schaffung eines neuen Gesetzes über Token und VT-Dienstleister beraten. Und über notwendige Änderungen bestehender Gesetze, welche einen Bezug zum Gesetz haben, das neu geschaffen werden soll.
Das neue Gesetz benennt bereits im Namen die betroffenen Themen und trägt deshalb richtigerweise den etwas sperrigen Titel: Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG).
Was bedeutet VT?
Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für Token-Ökonomie sowie für VT-Systeme und VT-Dienstleister geschaffen werden. "VT" steht für "auf vertrauenswürdigen Technologien beruhende Transaktionssysteme (VT-Systeme)".
Diese Formulierung wird im neuen Gesetz für aktuelle Blockchain-Systeme verwendet, ist jedoch mit Bedacht und Vorsatz "breiter" gefasst worden. Die vorausschauende Begründung dazu:
"Aufgrund des hohen Innovationstempos der Blockchain-Technologie und der Anwendungsgebiete ist es von grosser Bedeutung, ein Gesetz so abstrakt zu definieren, dass es auch über die folgenden Technologie-Generationen gültig ist"
Weil man die Technologien der Zukunft heute noch nicht kennt, kann ein Gesetz auch dann Bestand haben, wenn bestimmte Technologien durch andere mit neuen Namen abgelöst werden. Gut gedacht und deshalb im TVTG genau so umgesetzt.
Das Blockchain-Gesetz ist verabschiedet
Diese kluge Umschreibung und Benennung des neuen Gesetzes hat allerdings auch einen Nachteil: Der sperrige Name geht in Gesprächen und Diskussionen nicht eben griffig über die Lippen. Deshalb ist das TVTG seit längerem besser bekannt unter dem umgangssprachlich verwendeten Namen: Blockchain-Gesetz (Blockchain Act).
Dieses Blockchain-Gesetz hat der Landtag des Fürstentums Liechtenstein am 3. Oktober 2019 verabschiedet. Wie man hört, ohne Gegenstimme. Das neue Gesetz soll voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten.
Bericht und Antrag der Regierung zum Blockchain-Gesetz
In die rechtliche Erarbeitung des Blockchain-Gesetzes waren massgeblich der Jurist Thomas Nägele und seine Kanzlei Nägele Rechtsanwälte involviert. Neben den bereits geschilderten Vorzügen der Gesetzesvorlage geht ein weiterer inoffizieller Preis, verliehen von unserer Redaktion, an Nägele, sein Team und andere Involvierte:
Dem Landtag des Fürstentums Liechtenstein ist als Entscheidungsgrundlage ein rund 380 Seiten starkes Papier vorgelegt worden, das eine komplexe Materie in einfachen Worten beispielhaft beschreibt. Deshalb kann es von jedem Normalsterblichen und durchschnittlich Interessierten verstanden werden. Das gilt auch für den Wortlaut des eigentlichen Gesetzes, das ab Seite 325 ausformuliert wird. Starke Leistung.
Dieser "Bericht und Antrag der Regierung" zum TVTG ist selbstverständlich für Fachleute aus der Branche interessant, die sich über das neue Gesetz informieren möchten. Er ist darüber hinaus jedoch ein Aufsatz, beinahe schon mit Lehrmittel-Charakter für Nicht-Profis, die sich ganz allgemein einen Überblick über Blockchain, Token, Token-Ökonomie und deren Zusammenhänge verschaffen wollen.
Liechtenstein setzt Massstäbe
Das neue Gesetz regelt nicht "nur" Fragen zur Blockchain, es definiert den rechtlichen Rahmen zur gesamten Token-Ökonomie. Dieser Ökonomie gehört die Zukunft und Liechtenstein schafft mit dem TVTG Rechtssicherheit auf dem Weg in diese Zukunft.
Das Blockchain-Gesetz ist schon vor seiner Verabschiedung über die Grenzen von Liechtenstein hinaus engagiert diskutiert worden. Auch deshalb, weil es als wegweisende und mutige Vorlage gesehen worden ist, welche sämtliche relevanten Aspekte in einem einzigen Gesetz und möglichst in einem Guss "verpackt".
Mit dem nun verabschiedeten Gesetz etabliert Liechtenstein Masstäbe und sendet Signale an andere Staaten, die erst oder immer noch vor der Herausforderung stehen, einen entsprechenden Rechtsrahmen zu schaffen. Signale im Sinne einer durchdachten und möglichen Rezeptur, die zu einem Gesetz führen kann, das zukunftsgerichtet national funktioniert und international kompatibel ist.