Mit der digitalen Identität geht's voran. Bekanntlich sind zwei Gruppierungen konkret am Ball. Einerseits UBS, Credit Suisse und Swisscom und auf der anderen Seite SBB und Post.
Der rechtliche Rahmen
Parallel zu den aktuellen Projekten aus der Wirtschaft, will der Bundesrat den notwendigen rechtlichen Rahmen zur elektronischen Identität schaffen. Am 22. Februar 2017 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) eröffnet.
Aufgabenteilung zwischen Staat und Markt
In seinem Vorentwurf geht der Bundesrat davon aus, dass Staat und Wirtschaft kooperieren und sich die Aufgaben aufteilen. Konkret sollen Zulassungen von einer Anerkennungsstelle auf Bundesebene an private und öffentliche Identifizierungs-Dienstleister vergeben werden. Mit dieser Zulassung wird die Herausgabe von staatlich anerkannten elektronischen Identifizierungsmitteln möglich – damit wäre die Digital Identity Realität.
Interessantes Detail, der Bundesrat benennt in seiner Botschaft explizit die Exponenten, welche konkrete Projekte bereits in Arbeit haben: "Dabei sollen beispielsweise auch bereits existierende oder sich im Aufbau befindende Systeme, wie etwa die Projekte von Post und SBB sowie Banken und Swisscom, vom Bund anerkannt werden können."
Zentrale Punkte des Vorentwurfs
Der Bundesrat formuliert weitere Punkte, welche den Rahmen des neuen Bundesgesetzes bilden sollen:
- Sicherheitsanforderungen: Je nach Geschäftsfall sollen unterschiedlich hohe Sicherheitsanforderungen bei der Verwendung der E-ID greifen, drei Levels sind vorgesehen: niedrig, substanziell und hoch.
- E-Government: Für elektronische Behördendienstleistungen soll das Niveau in den gesetzlichen Grundlagen zur jeweiligen Anwendung festgelegt werden.
- Kontrolle: Die Anerkennungstelle des Bundes soll regelmässig überprüfen, ob vorgegebene Prozesse und technische Standards von den Dienstleistern eingehalten werden.
- Personendaten vom Bund: Personenidentifizierungsdaten sollen staatlich anerkannten Anbietern aus den relevanten Datenbanken des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für die erstmalige Übermittlung ist die ausdrückliche Zustimmung der jeweils betroffenen Person.
- Verwendung der Daten: Die Personendaten dürfen ausschliesslich verwendet werden, um Identifizierungsdienstleistungen zu erbringen.
- Finanzierung: Die Datenübermittlung an die anerkannten Dienstleister soll gebührenpflichtig erfolgen, um die zusätzlichen Services des Bundes zu finanzieren. Konkret sind zwei neue Abteilungen auf Seite des Bundes geplant die Anerkennungstelle (angesiedelt im EFD) und die Identitätsstelle (angesiedelt im EJPD).
- Elektronische Identität: Das Ausstellen der Digital Identity soll für zwei Personengruppen möglich sein. Einerseits für Schweizerinnen und Schweizer, die zum Zeitpunkt der Ausstellung über einen gültigen Schweizer Ausweis verfügen. Auf der anderen Seite für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung, die zum Zeitpunkt der Ausstellung einen gültigen Ausländerausweis haben.
Das sind die wesentlichen Punkte im Überblick, die der Bundesrat am 22. Februar 2017 in die Vernehmlassung geschickt hat.
Der Vorentwurf im Originaltext: "Elektronische Identität: Bundesrat will den nötigen Rahmen schaffen"
Interessante Haltung
Der Bundesrat sieht explizit eine Aufgabenteilung zwischen Staat und Wirtschaft vor. Der Bund liefert innerhalb definierter Prozesse und Kriterien die Personendaten an die anerkannten privaten Dienstleister. Ausstellen und Handling der Digital ID liegt dann bei "privaten oder öffentlichen Identifizierungs-Dienstleistern". Diese Aufteilung und Kooperation ist als Modell sicher sinnvoll und kann sehr gut funktionieren. Dennoch bemerkenswert, dass der Bund zu keiner Zeit das Modell der staatlichen digitalen Identität in Betracht gezogen hat. Zumal die Möglichkeiten und Auswirkungen der Digital Identity sehr weitreichend sein werden, zahlreiche Lebens- und Geschäftsbereiche sowie Technologien (Blockchain inklusive) einschliessen.
Wie geht's weiter?
Die Vernehmlassung ist eröffnet und dauert bis zum 29. Mai 2017. Die weiteren Schritte dürften ebenfalls zügig angepackt werden. Der Bundesrat hat in letzter Zeit im Zusammenhang mit Digitalisierungs-Themen, zum Beispiel bei der FinTech-Lizenz, ein erstaunliches und erfreuliches Tempo vorgelegt. Dieser Zug dürfte beibehalten werden.
Diskussionen zur Digital ID und weitergedachte Entwicklungen
Weiterführende Informationen zum Thema Digital ID am 14. März 2017 an der Finance 2.0 in Zürich:
Neben grundsätzlichen Aspekten zur digitalen Identität kommt eine interessante Idee und Vision neu ins Spiel, die mit Exponenten aus allen beteiligten Lagern engagiert diskutiert wird: Könnte die Schweiz eine Digital ID lancieren, die auch für andere Nationen nutzbar wäre – Konzept und Technologie als Exportgut, made in Switzerland?