Zur Blockchain und zu ICOs bestehen bereits verschiedene Wegleitungen oder Positionspapiere, der verbindliche rechtliche Rahmen ist jedoch erst in Entwicklung.
Dabei soll das Kunststück vollbracht werden, auf der einen Seite klare rechtliche Rahmenbedingungen und damit Rechtssicherheit zu schaffen – auf der anderen Seite sollen Spielräume erhalten bleiben, die Ideen und Innovationen möglich machen und nicht abwürgen.
Regulierungs-Puzzle oder eine spezifische Gesetzgebung?
Zudem muss geprüft werden, inwieweit bestehende Gesetze zur Anwendung kommen und wo es Ergänzungen und neue Gesetze braucht. Was diesen Punkt angeht hat Liechtenstein schon mal wegweisend vorgelegt und sämtliche relevanten Punkte in ein spezielles Blockchain-Gesetz gegossen. Auch mit der Idee, dass Industrie und Innovatoren rechtliche Leitplanken nicht aus x verschiedenen Gesetzen zusammensuchen müssen. Wenn's gelingt, dann wäre das Rechtssicherheit mit integrierter Komfortkomponente.
Das Liechtensteiner Blockchain-Gesetz ist Ende August 2018 in die Vernehmlassung gegangen (Frist bis 16. November 2018).
- Liechtenstein: Vernehmlassungsbericht zum Blockchain-Gesetz
FINMA: Wegleitung zu ICOs
Im Februar 2018 hat die FINMA erste konkrete Pflöcke zur Rechtssicherheit bei ICOs eingeschlagen und eine entsprechende Wegleitung publiziert. Diese vorgezogene Wegleitung soll aktuell einen Rahmen schaffen, verbunden jedoch mit der Absicht, die Regulierung dynamisch weiterzuentwickeln.
Details: "FINMA auf dem Weg zur Rechtssicherheit bei ICOs"
FINMA: Wegleitung für Unterstellungsfragen ICOs (16. Februar 2018)
Blockchain Taskforce: Whitepaper und Positionspapier
Im Juni 2018 hat die Blockchain Taskforce, welche sich umbenennen will und demnächst als "Swiss Blockchain Institute" operieren wird, zwei Dokumente vorgelegt: Ein Whitepaper zur Stärkung des Blockchain-Standorts Schweiz sowie ein Positionspapier zur rechtlichen Einordnung von ICOs.
Die Blockchain Taskforce ist eine private Brancheninitiative, welche unter dem Patronat von Bund und Kantonen arbeitet.
Details: "Blockchain Taskforce liefert ab und gibt sich mehr Gewicht"
White Papier: Stärkung des Blockchain-Standorts Schweiz
Positionspapier: Rechtliche Einordnung von ICOs
Arbeitsgruppe Blockchain/ICO: Konsultation zu den Arbeiten
Die vom Bund eingesetzte "Arbeitsgruppe Blockchain/ICO" ist seit Anfang 2018 aktiv. Sie hat sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Zivil- und Finanzmarktrecht auseinandergesetzt und geprüft, inwieweit aufgrund der Entwicklung der Blockchain-Technologie Anpassungen heutiger Gesetze und Vorgaben notwendig sind.
Die Arbeitsgruppe fokussiert dabei auf sämtliche Anwendungen der Distributed Ledger-Technologie im Finanzbereich sowie auch auf ICOs. Die Arbeitsgruppe Blockchain/ICO arbeitet nicht isoliert, im Verlauf ihrer Prozesse sind auch Anliegen und Bedürfnisse der Branche analysiert worden und mit in die Überlegungen eingeflossen. Ebenso ist nach Aussagen der Arbeitsgruppe das Positionspapier der Blockchain Taskforce mitberücksichtigt worden.
Im aktuellen Schritt hat die Arbeitsgruppe Blockchain/ICO Ende August 2018 ein Konsultationspapier publiziert, zu dem sich die Branche, Verbände, FinTechs und andere Interessierte äussern können. Die Arbeitsgruppe verweist explizit darauf, dass sie im aktuellen Stadium der Arbeiten keine ausführlichen Hintergründe und Analysen liefert, sich vielmehr direkt auf mögliche Empfehlungen und die damit verbundenen Fragestellungen beschränkt.
Das kurzgefasste Papier enthält denn auch grundsätzliche Überlegungen und vor allem zahlreiche Fragen, zu denen die Branche Stellung beziehen kann.
- Arbeitsgruppe Blockchain/ICO: Konsultation zu den Arbeiten
Wer die Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Blockchain und ICOs mitgestalten möchte, hat noch bis am 20. September 2018 Zeit, Anliegen und Kommentare mit einfliessen zu lassen.
Schriftliche Stellungnahmen bis 20. September 2018 per E-Mail an: fin(at)sif.admin.ch
Wie geht's weiter?
Die Arbeitsgruppe Blockchain/ICO verspricht, die Resultate der Konsultation, konkret also Wünsche, Anregungen, Kommentare und Anliegen aus der Branche, angemessen in ihrer weiteren Arbeit und in ihren Empfehlungen zu berücksichtigen.
Die Arbeitsgruppe wird Ende 2018 direkt dem Bundesrat berichten und dabei den erkannten Handlungsbedarf sowie Handlungsoptionen präsentieren.
Im Anschluss wird der Bundesrat, gestützt auf die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Ergebnisse, über die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen entscheiden.