Die neuen Gesetze FIDLEG und FINIG verpflichten die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zum Erlass bestimmter, vorwiegend technischer Ausführungsbestimmungen. Die FINMA legt dafür eine neue, schlanke Verordnung vor, passt bestehende Verordnungen und Rundschreiben an und hebt drei Rundschreiben auf. Zu dieser Folgeregulierung führt die FINMA eine Anhörung bis zum 9. April 2020 durch.
Details zum Rundschreiben, zum Entwurf der Finanzinstitutsverordnung und zum Erläuterungsbericht sind auf der Website bei der FINMA zu finden, die einzelnen Dokumente können direkt runtergeladen werden.
Im gleichen Zuge lanciert die FINMA eine zusätzliche Massnahme zum Thema Kryptowährungen.
Senkung Schwellenwert für Wechselgeschäfte in Kryptowährungen
Die FINMA schlägt vor, die Schwellenwerte für die Kundenidentifikation bei Wechselgeschäften in Kryptowährungen in der Geldwäschereiverordnung-FINMA anzupassen:
Der Schwellenwert soll von derzeit CHF 5'000 auf neu CHF 1'000 gesenkt werden. Mit diesem Schritt sollen die bereits Mitte 2019 beschlossenen, internationalen Vorgaben umgesetzt werden, welche den erhöhten Geldwäschereirisiken in diesem Bereich Rechnung tragen wollen.