An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der vergangenen Freitag vorgestellten Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft, ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.
Worum es geht
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vorgestellt. Mit Hilfe von Überbrückungskrediten soll Unternehmen ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt werden, damit sie trotz Corona-bedingten Umsatzeinbussen ihre laufenden Fixkosten decken können. Hinzu kommen die vom Bundesrat bereits beschlossenen Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit sowie dem COVID-Erwerbsersatz zur Deckung der Lohnkosten.
Die Liquiditätshilfen
Die nun vom Bundesrat verabschiedete Verordnung umfasst ein Programm zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen im Umfang von 20 Milliarden Franken. Das abgegeben Versprechen, Schweizer Unternehmen schnell, einfach und unbürokratisch mit Liquidität zu versorgen, wird damit konkret umgesetzt.
Mit im Boot sind rund dreihundert Banken, welche ihre Strukturen zur Verfügung stellen, um mit tausend bis zweitausend Mitarbeitern den Ansturm der Anfragen ab kommenden Donnerstag und die Auszahlungen zu gewährleisten.
Ebenfalls mit im Boot sind die Schweizerische Nationalbank und die FINMA, welche die Fragen von Refinanzierung und regulatorischer Leitplanken in Abstimmung zu diesem Mammut-Projekt bringen.
Unbürokratischer und rascher Prozess
Betroffene Unternehmen können Überbrückungskredite im Umfang von höchstens 10 Prozent ihres Jahresumsatzes bis maximal 20 Millionen Franken von ihren jeweiligen Banken beantragen. Gewisse Minimalkriterien sind zu erfüllen, insbesondere muss die Unternehmung erklären, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie wesentliche Umsatzeinbussen erleidet. Das Programm definiert zwei verschiedene Liquiditätshilfen: