Corona-Krise

Corona-Krise: Der Bundesrat kommuniziert die Spielregeln für die Liquiditätshilfen – und eine Sonderregelung für Startups

Bundesrat Ueli Maurer an der Medienkonferenz des Bundesrates vom 25 März 2020
Bundesrat Ueli Maurer an der Medienkonferenz des Bundesrates vom 25 März 2020 (Bild: Der Schweizerische Bundesrat)

Die Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes ist vom Bundesrat verabschiedet worden – die Spiegelregeln für Kreditnehmer im Überblick.

An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der vergangenen Freitag vorgestellten Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft, ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.

Worum es geht

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vorgestellt. Mit Hilfe von Überbrückungskrediten soll Unternehmen ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt werden, damit sie trotz Corona-bedingten Umsatzeinbussen ihre laufenden Fixkosten decken können. Hinzu kommen die vom Bundesrat bereits beschlossenen Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit sowie dem COVID-Erwerbsersatz zur Deckung der Lohnkosten.

Die Liquiditätshilfen

Die nun vom Bundesrat verabschiedete Verordnung umfasst ein Programm zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen im Umfang von 20 Milliarden Franken. Das abgegeben Versprechen, Schweizer Unternehmen schnell, einfach und unbürokratisch mit Liquidität zu versorgen, wird damit konkret umgesetzt.

Mit im Boot sind rund dreihundert Banken, welche ihre Strukturen zur Verfügung stellen, um mit tausend bis zweitausend Mitarbeitern den Ansturm der Anfragen ab kommenden Donnerstag und die Auszahlungen zu gewährleisten.

Ebenfalls mit im Boot sind die Schweizerische Nationalbank und die FINMA, welche die Fragen von Refinanzierung und regulatorischer Leitplanken in Abstimmung zu diesem Mammut-Projekt bringen.

Unbürokratischer und rascher Prozess

Betroffene Unternehmen können Überbrückungskredite im Umfang von höchstens 10 Prozent ihres Jahresumsatzes bis maximal 20 Millionen Franken von ihren jeweiligen Banken beantragen. Gewisse Minimalkriterien sind zu erfüllen, insbesondere muss die Unternehmung erklären, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie wesentliche Umsatzeinbussen erleidet. Das Programm definiert zwei verschiedene Liquiditätshilfen:

COVID-19 Kredit

Kredite bis zu 500'000 Franken werden unbürokratisch innerhalb kurzer Frist ausbezahlt. Die Kredite werden zu 100 Prozent vom Bund abgesichert.

Zinssatz: 0 Prozent

Rückzahlung: innerhalb von 5 Jahren, eventuell Erweiterung auf 7 Jahre

Antrag stellen: ab Donnerstag, 26. März 2020, 08:00 Uhr

Kreditvereinbarung und Infos: Website COVID-19 Kredite

Die ausgefüllte Kreditvereinbarung wird elektronisch oder per Post der Hausbank zugestellt. Die Bank prüft die Vereinbarung auf Vollständigkeit und bezahlt das Geld direkt aus.

COVID-19 Kredit Plus

Überbrückungskredite, die den Betrag von 500'000 Franken übersteigen, werden zu 85 Prozent vom Bund abgesichert. Die kreditgebende Bank beteiligt sich mit 15 Prozent am Kredit. Solche Kredite können bis zu 20 Millionen Franken pro Unternehmen betragen und setzen deshalb eine umfassendere Bankenprüfung voraus. Unternehmen mit mehr als 500 Millionen Franken Umsatz fallen nicht unter dieses Programm.

Zinssatz: 0,5 Prozent auf dem vom Bund abgesicherten Darlehen

Rückzahlung: innerhalb von 5 Jahren, eventuell Erweiterung auf 7 Jahre

Antrag stellen: ab Donnerstag, 26. März 2020, 08:00 Uhr

Kreditantrag und Infos: Website COVID-19 Kredite

Der ausgefüllte Kreditantrag wird elektronisch oder per Post der Hausbank zugestellt. Die Bank prüft den Kreditantrag, vereinbart mit dem Unternehmen den Kreditvertrag und zahlt im positiven Fall das Geld aus.

Sonderfall Postfinance

Bekanntlich darf die Postfinance keine Kredite gewähren. Da jedoch viele KMU nur über eine Kontoverbindung bei Postfinance verfügen, ermöglicht der Bundesrat auch der Postfinance, ihren bestehenden Firmenkunden unbürokratischen Zugang zu Krediten bis 500'000 Franken zur Verfügung zu stellen.

Dies Regelung stellt keine Entbindung der Postfinance vom Kreditvergabeverbot dar, sondern ist als zeitlich begrenzte Massnahme im Rahmen dieses Programms zu betrachten.

Sonderfall Startups

Startups würden durch das Raster dieses Programms fallen, weil die Obergrenze zur Kreditgewährung von 10 Prozent des Jahresumsatzes jungen Unternehmen im Aufbau nicht gerecht werden kann. Deshalb besteht hier nach Bundesrat Maurer eine Sonderregelung, eine realistische Umsatzerwartung soll geschätzt und als Basis herangezogen werden. Schweizer Startups gehören also mit zu den Gruppen, welche ihren Anspruch auf Liquiditätshilfe geltend machen können.

Abschliessende Bemerkungen des Bundesrates

Kredite sollen einfach, rasch und unkompliziert ab morgen Donnerstag, 26. März 2020, für alle Betroffenen zugänglich sein. Die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) hat am 23. März 2020 einen Verpflichtungskredit von 20 Milliarden Franken genehmigt. Die Stabilität der Schweizer Wirtschaft sicherzustellen, ist weiterhin oberste Priorität des EFD. 

Die Finanzmarktaufsicht FINMA und die Schweizerische Nationalbank SNB unterstützen das Liquiditätspaket des Bundesrats und rollen ihrerseits weitere Massnahmen aus.

Mit dieser unkomplizierten Massnahme unterstützt der Bundesrat Zehntausende von Schweizer KMU bei ihren dringendsten Liquiditätsbedürfnissen. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beobachtet die Lage weiterhin genau, in enger Zusammenarbeit mit dem WBF, der FINMA, der SNB und den Banken.


Die Medienkonferenz des Bundesrates vom 25. März 2020

Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements, Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, Mark Branson, Direktor der FINMA, sowie Exponenten von Banken stellen das geschnürte Paket zu den Liquiditätshilfen vor und beantworten Fragen zum Thema.