Blockchain & ICO

Blockchain Taskforce liefert ab und gibt sich mehr Gewicht

Bild: LuckyStep48 | Getty Images

Unter dem Patronat von Bund und Kantonen arbeitet die Blockchain Taskforce heute schon gewissermassen offiziell – in Zukunft wird sie noch etwas offizieller. Zuerst jedoch: Resultate und konkrete Empfehlungen.

Die Blockchain Taskforce hat am 26. April 2018 die Früchte ihrer Arbeit im Rahmen des Blockchain Summits – Crypto Valley in Zug präsentiert.

Und diese Früchte können sich sehen lassen:

Entstanden sind in sehr kurzer Zeit ein White Paper und ein Positionspapier – zwei Dokumente, welche den Umgang mit Blockchain und insbesondere ICOs (Initial Coin Offerings) durchleuchten, Problemkreise definieren und mit konkreten Empfehlungen beantworten.

Die Blockchain Taskforce hat das White Paper Bundesrat Johann Schneider-Ammann am Blockchain Summit übergeben.

Wer ist die Blockchain Taskforce?

Eine breit abgestützte private Branchen-Initiative, welcher rund 50 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik angehören. Die Blockchain Taskforce operiert unter dem Patronat der Bundesräte Ueli Maurer und Johann Schneider-Ammann sowie der Regierungsräte Carmen Walker Späh, Ernst Stocker, Heinz Tännler, Matthias Michel und Christian Vitta. Die Taskforce, welche sich als Ergänzung der Arbeitsgruppe Blockchain/ICO der Bundesverwaltung versteht, verfolgt das Ziel, für die Schweizer Blockchain-Branche und für das Crypto Valley Bedingungen zu schaffen, welche den Blockchain- und ICO-Standort Schweiz stärken sollen.

Fokusbereiche und Arbeitsgruppen

Ende 2017 formiert, hat die Blockchain Taskforce im Januar 2018 vier Fokusbereiche identifiziert und pro Bereich Arbeitsgruppen aus kompetenten Experten gebildet. Die Themenbereiche "ICO/Token" und "Banking" sind vor den Themen "Cybersecurity" und "Weitere Anwendungsgebiete" priorisiert worden, damit das dringliche Thema der fehlende Rechtssicherheit sofort angepackt werden kann.


Whitepaper und Zusatzdokumente

Nach rund drei Monaten Analyse und Arbeit in den verschiedenen Gruppen liegen konkrete Resultate vor. Unter der Flagge "Empfehlungen für eine liberale und verantwortungsvolle Regulierung der Schweizer Blockchain-Branche" hat die Taskforce zwei Dokumente veröffentlicht:

  • White Papier: Stärkung des Blockchain-Standorts Schweiz
  • Positionspapier zur rechtlichen Einordnung von ICOs

Beide Papiere stehen am Schluss dieses Artikels zum Download bereit.

Zentrale Resultate im Überblick

Neue Geschäftsmodelle
Die breit abgestützte Taskforce ist zum Schluss gekommen, dass viele Probleme, welche die Regulierung der neuen Geschäftsmodelle aufwerfen, ohne fundamentale Gesetzesänderungen gelöst werden könnten. Doch der Status quo ist für die Unternehmen mit Rechtsunsicherheit verbunden, weil keine Gerichtspraxis existiert. So wäre eine Änderung des Obligationenrechts zwar nicht zwingend, wird aber aus politischer Sicht empfohlen. 

Token
Unbestritten ist, dass der rechtliche Umgang mit Token präzisiert werden muss. Das White Paper stellt verschiedene Varianten vor, wie digital übertragene Forderungen vom Schriftlichkeitserfordernis ausgenommen werden könnten. Voraussetzung wäre, dass ein dezentrales Transaktionsregister geführt wird. Die Arbeitsgruppe ICO/Token unter der Leitung von Prof. Dr. Mirjam Eggen (Universität Bern) hat ihre Analysen und Empfehlungen in einem Positionspapier vertieft.

Geldwäschereigesetz
Eine Anpassung der Geldwäschereigesetzgebung ist nach Ansicht der Blockchain Taskforce nicht notwendig. Es genügt, die bestehenden Regeln konsequent auf die neue Technologie anzuwenden.

Sandbox
Die Taskforce plädiert für die Einrichtung einer so genannten Sandbox: Ein Experimentierraum mit flexibleren Regeln, wie ihn die Schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA bereits für andere Startups geschaffen hat. Die einschlägigen Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes und die Pflicht, einen Prospekt aufzulegen, würden allerdings auch in der Sandbox gelten.

Geschäftskonto
Für den Blockchain-Standort ist es eminent wichtig, dass die jungen Unternehmen bei einer Bank in der Schweiz ein Geschäftskonto eröffnen können. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Schweizerischen Bankiervereinigung wird einen spezifischen Anforderungskatalog für Blockchain-Firmen erarbeiten, der auch festlegt, wie Informationen zur Identifikation der Kapitalgeber und Kunden beschafft werden müssen, sofern ein Bezug zu Finanzmarktdienstleistungen gegeben ist. Die Kriterien und Prozesse müssen im Einklang mit der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken stehen.

Informationen, Erklärungen und konkrete Empfehlungen zu den einzelnen Punkten sind im Detail in den beiden Papieren enthalten.

Gekommen, um zu bleiben: Die neue offizielle Ausrichtung

Taskforce klingt nach temporärem Engagement – die Arbeit geht jedoch weiter, inhaltlich und politisch. Deshalb gibt sich die Blockchain Taskforce einen neuen Namen.

Die Gruppe will in Zukunft unter Swiss Blockchain Institute segeln. Der Name vermittelt unmissverständlich Beständigkeit, Kompetenz und dürfte auch als manifeste Absichtserklärung verstanden werden, dass sich das Swiss Blockchain Intitute auf Dauer etablieren will, um die Interessen der aufstrebenden Blockchain-Branche in der Schweiz zu vertreten. 

Nicht ohne Charme: Das Swiss Blockchain Institute startet ein ICO

Wenn jemand weiss, wie ein ICO erfolgreich zur Mittelbeschafftung eingesetzt werden kann, dann sind das die Spezialisten und Experten des Swiss Blockchain Institute. Folgerichtig also, sich der Mittel und Möglichkeiten der Branche zu bedienen, für die man sich einsetzt.

Um ihre künftige Tätigkeit zur Förderung des Crypto Valley auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen, will das Swiss Blockchain Insitute ein Initial Coin Offering lancieren. Das geplante ICO könnte organisatorisch und rechtlich zum perfekt durchgezogenen Modellfall werden. Zum einen als Instrument zur Mittelbeschaffung, zum anderen aber auch als Beispiel, wie interessierte Kreise nicht nur zu Geldgebern, sondern vielmehr zu involvierten und ebenfalls engagierten Investoren gemacht werden können.