Regulierung

Die neue FinTech-Regulierung

Bild: FINMA Rundschreiben "Publikumseinlagen bei Nichtbanken"

Die FINMA wird konkret und passt das Rundschreiben "Publikumseinlagen bei Nichtbanken" an.

Über die wegweisende neue FinTech-Regulierung haben wir bereits mehrmals berichtet, zum Beispiel hier:

Die FinTech-Lizenz für die Schweiz wird konkret

Neue FinTech-Regeln gelten ab 1. August 2017

Mit der vom Bundesrat revidierten gesetzten Bankenverordnung sind unnötige regulatorische Hürden für innovative Geschäftsmodelle abgebaut worden. Mit dem Ziel, Innovationen im Finanzbereich zu fördern sowie neue Spielräume zu schaffen, gerade auch für FinTechs und Startups in der Schweiz. Diese tiefergelegten Hürden bieten neue Möglichkeiten für kreative Finanzdienstleister, sie sind am 1. August 2017 in Kraft gesetzt worden. Die FINMA zieht jetzt nach und legt ihre Aufsichtspraxis zur neuen FinTech-Regulierung fest.

Sandbox und Abwicklungskonto

Konkret passt die FINMA das Rundschreiben 2008/3 "Publikumseinlagen bei Nichtbanken" an und führt dazu eine Anhörung durch.

Die revidierte Bankenverordnung sieht einen Innovationsraum vor (Sandbox), der die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu einer Höhe von einer Million Franken bewilligungsfrei möglich macht. Voraussetzung ist, dass die Einlagen weder angelegt noch verzinst werden (Ausnahme: bei einer gewerblich-industriellen Haupttätigkeit). Dass die Einlagen von mehr als zwanzig Anlegern stammen dürfen, kommt Crowdfunding-Plattformen entgegen und schafft den notwendigen Spielraum im Crowdlending. Allerdings nur bei KMU-Finanzierungen, für private Kreditnehmer gilt weiterhin die 20er-Regel.

Mit zu den Spielregeln gehört: die Einleger müssen vorgängig darüber informiert werden, dass im Sandbox-Bereich keine Aufsicht der FINMA besteht und die Einlagen nicht von der Einlagensicherung gedeckt sind.

Ebenfalls neu festgelegt ist die maximale Dauer, während der Gelder auf Abwicklungskonten liegen dürfen. Vorher knappe sieben Tage, ist die Zeitspanne auf neu sechzig Tage festgelegt worden.

Mitlesen und mitreden

Mit ihrem angepassten Rundschreiben "Publikumseinlagen bei Nichtbanken" startet die FINMA eine Anhörung bis zum 16. Oktober 2017. Damit sind alle betroffenen FinTechs, Banken und weitere Kreise eingeladen, mitzulesen und mitzureden. Zum Mitlesen gleich hier sämtliche aktuellen Dokumente der FINMA zur Anhörung:

Wie das Mitreden funktioniert, ist im Dokument "Informationen zur Anhörung" festgelegt. Wichtig ist, dass Stellungnahmen zur Teilrevision des Rundschreibens 2008/3 "Publikumseinlagen bei Nichtbanken" bis spätestens 16. Oktober 2017 abgegeben werden – dann schliesst sich der Zugang.
 

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