Über die wechselvolle Entstehungsgeschichte des neuen Schweizer Einzahlungsscheins, der als QR-Rechnung keiner mehr sein will, haben wir in jeder Phase berichtet.
Zum letzten Mal und sehr ausführlich im September 2018 zum Status des Konsultationsverfahrens, einer weiteren Änderungs- und Überarbeitungsrunde. Eine voraussichtlich finale Runde, welche den neuen Einzahlungsschein für die Schweiz längerfristig digital fit machen soll. In diesem Konsulationsverfahren sind acht Änderungsvorschläge präsentiert worden, sechs dieser Vorschläge werden nun auch umgesetzt.
QR-Rechnung mit Zahlteil oder mit digitalem Einzahlungsschein?
Die bisherigen Einzahlungsscheine werden durch die QR-Rechnung mit Zahlteil ersetzt, das ist nach wie vor der Plan. Durch die aktuell beschlossenen Änderungen (insbesondere Empfangsschein und Perforation) ist die QR-Rechnung allerdings nun wieder stärker und erkennbar zum Einzahlungschein zurückgedreht geworden – was bleibt, ist die ebenso klare Vorwärtsdrehung: Er funktioniert mit dem erweiterten QR-Code viel digitaler und er ersetzt alle bisherigen Einzahlungsscheine.
Was freuen und was ärgern kann
Rechnungssteller werden sich freuen über durchgängige Prozesse und Rechnungsempfänger über einfaches digitales Handling beim Erfassen und Bezahlen von Rechnungen. Sauer aufstossen dürfte Rechnungsstellern die wieder eingeführte Perforationspflicht für papierbasierte Zahlungen, im Zusammenhang mit der Einführung eines Empfangsscheins. Diese Auflage minimiert den Vorteil der einfachen Produktion über jeden handelsüblichen Drucker auf Normalpapier.
Vordrucke wie bei den früheren orangen und roten Einzahlungsscheinen sind bei der in Schwarz-Weiss gehaltenen QR-Rechnung nicht mehr notwendig, dieser Vorteil bleibt. Die neue Hürde liegt jedoch in der Pflicht zur Perforation – der kurz vor der Pensionierung stehende alte Einzahlungsschein mit Empfangsschein und Perforation lässt grüssen.
SIX blickt allerdings bereits in die Zukunft, die völlig ohne Perforation und Papier funktionieren soll und schreibt: Die QR-Rechnung schlägt eine Brücke zwischen der digitalen und papierbasierten Welt und stellt einen Zwischenschritt auf dem Weg vom heutigen Einzahlungsschein hin zur eBill dar.
Der Grund für die aktuelle Anpassungsrunde mit Konsultationsverfahren
SIX begründet die nun abgeschlossene Änderungs- und Konsultationsrunde mit den folgenden Argumenten:
Die QR-Rechnung betrifft alle Unternehmen, staatlichen Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen sowie alle Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Es war dem Finanzplatz Schweiz deshalb wichtig, die Ausgestaltung der QR-Rechnung möglichst breit abzustützen und dabei allen Marktteilnehmern eine Stimme zu geben.
Zu diesem Zweck wurde das Konsultationsverfahren auf verschiedene Nutzergruppen ausgerichtet. Grosse Rechnungsempfänger konnten sich in Workshops zu den geplanten acht Änderungen äussern. Mit Bankkunden, die eine grosse Anzahl von Rechnungen versenden, wurden qualitative Interviews geführt. Konsumentinnen und Konsumenten haben sich in einem Nutzertest mit der QR-Rechnung auseinandergesetzt und dabei ihre Meinung zusammen mit wertvollen Anregungen zur Perforation und dem Empfangsschein geäussert. Im Weiteren hat der Finanzplatz alle Änderungen im Rahmen des Konsultationsverfahrens online publiziert und Interessensvertreter verschiedener Marktteilnehmer eingeladen, teilzunehmen.
Sechs von acht Änderungsvorschlägen werden umgesetzt
Nach Aussagen von SIX habe die Auswertung der Rückmeldungen und Gespräche ergeben, dass die Mehrheit der Änderungsvorschläge begrüsst worden sei.
Beim Änderungsvorschlag "Perforationspflicht" hätten sich Befürworter und Gegner die Waage gehalten, der Empfangsschein sei tendenziell leicht positiv beurteilt worden.
Die Anpassungen im Überblick
Folgende Änderungen werden nach der Auswertung des Konsultationsverfahrens umgesetzt:
- Einführung einer Perforationspflicht für papierbasierte Zahlungen
- Einführung eines Empfangsscheins
- Vereinfachung bei den strukturierten Adressen
- Vereinfachung der Kombinationsmöglichkeiten bei strukturierten Referenzen
- Vorerst keine Verwendung des «Endgültigen Zahlungsempfängers»
- Einführung einer zusätzlichen, lizenzfreien Schriftart für nicht Microsoft-User
Zudem: Die Felder "Alternative Verfahren" werden nicht erst zukünftig geöffnet, sondern wie ursprünglich geplant bereits ab Mitte 2020 nutzbar sein. Die Strukturinformationen des Rechnungsstellers sowie die Felder "Alternative Verfahren" werden aufgrund des Datenschutzes angedruckt.
Details zu den einzelnen Änderungen können hier im Bericht zum Konsultationsverfahren nachgelesen werden.
Wie geht's weiter?
Die QR-Rechnung in der jetzt definierten finalen Form kann ab 30. Juni 2020 genutzt werden und ersetzt alle heutigen Einzahlungsscheine. Banken, Softwareunternehmen sowie Firmenkunden müssen bis zu diesem Zeitpunkt die technischen Anpassungen vorgenommen haben, damit sie die neuen QR-Rechnungen verarbeiten und zahlen können.
Dazu gehören, neben E-Banking und mobilen Applikationen der Banken, die Annahmestellen bei der Post sowie bei Firmenkunden die Scanningplattformen und die Zahlungs- und Buchhaltungssoftware.
Als nächster Streich von SIX folgt im Januar 2019 der Style Guide mit den Gestaltungsvorgaben und Gestaltungsempfehlungen für die QR-Rechnung.