Eines vorweg und als Präzisierung: die QR-Rechnung macht nach dem neuen Konzept von SIX die bisherigen Einzahlungsscheine funktional nicht wirklich überflüssig, sie werden modernisiert, digitalisiert und durch ein multifunktionales Element ersetzt, das sich neu "Zahlteil QR-Rechnung" nennt. Der Einzahlungsschein mit neuem Namen kann alles, was digitalisierte Prozesse möglich macht und bietet dennoch eher analogen Zielgruppen weiterhin das, was sie sich vom bisherigen Einzahlungsschein gewohnt sind.
Zahlteil QR-Rechnung statt Einzahlungsschein
SIX präsentiert am 30. März 2017 die neue Lösung, welche die bisherigen Einzahlungsscheine ersetzen soll: die neue QR-Rechnung. Die Neuerungen und die Details haben wir für Sie zusammengefasst:
- Die neue Rechnung mit QR-Code (statt Einzahlungsschein) wird QR-Rechnung genannt, das Element im unteren Teil, das den Einzahlungsschein ersetzen soll, wird als "Zahlteil QR-Rechnung" bezeichnet
- Unternehmen können die QR-Rechnung selbst drucken, freie Papierwahl, keine farbigen Zahlteile
- Ausdruck über jeden handelsüblichen Etiketten-, Tintenstrahl- oder Laserdrucker möglich
- Kein Vordruck eines Einzahlungsscheins notwendig, der "Zahlteil der QR-Rechnung" kann direkt mit der Rechnung gedruckt werden
- Der "Zahlteil der QR-Rechnung" als Ersatz für den Einzahlungsschein ist unten rechts positioniert, im Format A6, auf der Rechnung oder auf einer neutralen Folgeseite
- Alle für die Zahlung notwendigen Informationen sind (über den QR-Code hinaus) direkt auf dem "Zahlteil" lesbar, ohne technische Hilfsmittel
- Rechnungsempfänger können Zahlungen direkt über ihr Smartphone oder andere Lesegeräte auslösen
- Zahlungen am Postschalter oder auf dem Postweg bleiben möglich, ebenso können die Zahlungsdaten weiterhin manuell im E-Banking erfasst werden
Wie die neue QR-Rechnung aussehen wird
SIX liefert ein Beispiel zur Illustration, das als PDF runtergeladen werden kann.
Beispiel QR-Rechnung: Illustration SIX (Stand 30. März 2017)
Worte und Taten
Der "Zahlteil QR-Rechnung" ist nur "ein Wort", eines allerdings, das im Wording den Einzahlungsschein bodigen soll. Das wird kaum sehr schnell und möglicherweise auch nicht auf Dauer gelingen, weil im Gegensatz zur etwas sperrigen neuen Bezeichnung, "Zahlteil QR-Rechnung", das Wort "Einzahlungsschein" flüssiger über die Lippen geht. Deshalb wird es vorerst nicht aus dem Wortschatz der zahlenden Zielgruppen verschwinden. Zumal Privat- und Geschäftskunden um die hundert Jahre Erfahrung haben im Umgang mit dem Element, das sich nicht wirklich überholt hat. Es wird richtigerweise kräftig renoviert und digitalisiert, ohne allerdings seine analogen Möglichkeiten preiszugeben.
Gut ist, dass Unternehmen durch die neue Lösung autonomer agieren und ohne Vordrucke über jeden Drucker Rechnungen mit "Zahlteil QR-Rechnung" selbst und direkt drucken können. Bei der weiteren Verarbeitung funktioniert, je nach Zielgruppe, alles so digital und End-to-End wie gewünscht. Oder eben auch analog, weil sämtliche bisherigen Verarbeitungs- oder Zahlungsoptionen für weniger digitale Zielgruppen erhalten bleiben. Ein sehr wichtiger Aspekt, weil Teile der privaten Zielgruppen anders und teilweise weniger oder gar nicht digital agieren. Im Gegensatz zu Business-Anwendern, welche Prozesse verschlanken und automatisieren wollen. Beides bleibt möglich, je nach Temperament und Position.
Die Zahlungsinformationen sind einerseits digitalisiert mit allen Details im QR-Code enthalten. Auf der anderen Seite bleiben sie auch direkt fürs Auge lesbar im "Zahlteil der QR-Rechnung" verfügbar. Manuelle Erfassung im E-Banking bleibt möglich – ebenso wie der Gang zur Post, um Zahlungen zu veranlassen. Eigentlich wie beim bisherigen Einzahlungsschein, nur ohne Farben und ohne vorgedruckte Felder. Insofern alles bestens an der Front des Einzahlungsscheins, der keiner mehr sein möchte, ohne seine Herkunft und Tradition verleugnen zu können. Muss er ja auch nicht, der neue digitale Hut steht ihm gut, mit oder ohne Namensänderung.
Wie geht es weiter?
Detailspezifikationen und Termine zur Einführung der QR-Rechnung folgen im April 2017. Die neuen Spezifikationen und Details werden durch SIX am 27. April 2017 kommuniziert. Wir bleiben am Ball und werden sämtliche relevanten Informationen zusammenfassen und publizieren.
Stichworte zum Thema im Lexikon: Einzahlungsschein | Harmonisierung Zahlungsverkehr | QR-Code