Obwohl 84 Prozent der Deutschen laut einer repräsentativen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) der Organspende positiv gegenüberstehen, besitzt weniger als die Hälfte der Befragten (44 Prozent) einen Organspender-Ausweis. Viele Menschen treffen ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende, ohne sie schriftlich festzuhalten.
Tiefere Hürden für die Dokumentation des Organspender-Status
Eine repräsentative GfK-Umfrage im Auftrag von Mastercard zeigt, dass 86 Prozent der Deutschen ihre Bankkarte fast immer dabei haben. Doch nur jeder Vierte (26 Prozent) trägt seinen Organspender-Ausweis bei sich. Nur 16 Prozent der Befragten gaben an, dass sie im neuen Online-Organspende-Register angemeldet sind.
Die Möglichkeit, den Organspender-Status auf der Bankkarte zu dokumentieren, wird als eine einfach umsetzbare Option gesehen:
41 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass eine klar dokumentierte Willenserklärung es auch den Angehörigen erleichtert, im Notfall die richtige Entscheidung zu treffen. Rund zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) würden eine solche zusätzliche Information als sinnvoll erachten. Fast jeder Dritte (30 Prozent) ist der Meinung, dass dadurch im Notfall schnellere Entscheidungen getroffen und Leben gerettet werden könnten.
Pilotprojekt von Mastercard in Kooperation mit VIMpay
Im Rahmen des Pilotprogramms können Nutzerinnen und Nutzer von VIMpay das Life Donor Feature über ihre App beantragen und damit ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende erklären. Die Spendenbereitschaft kann auch auf bestimmte Organe und Gewebe beschränkt werden. Diese Informationen finden sich auf der Rückseite der Zahlungskarte. Im Notfall kann schnell und einfach darauf zugegriffen werden. Inhaberinnen und Inhaber der Karten können ihren Organspender-Status jederzeit ändern oder widerrufen.
In der Schweiz: Ähnliche Situation, aber eine andere Lösung
Auch in der Schweiz sind viele Menschen bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden – ohne diese Bereitschaft jedoch zu dokumentieren. Das hat 2022 nach engagierten Diskussionen zu einem Systemwechsel in der Schweiz geführt.
Die Stimmbevölkerung hat sich in einer Abstimmung zu einem Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchsregelung ausgesprochen. Damit gilt künftig jeder und jede grundsätzlich als Spender oder Spenderin. Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, sollte diesen Wunsch festhalten. Als Grundlage für diesen Systemwechsel baut der Bund ein neues Register auf.
Die Verknüpfung mit der staatlichen E-ID
Der Zugang zu diesem Register ist über die staatliche E-ID geplant, die derzeit im Parlament diskutiert wird. Sobald die E-ID zur Verfügung steht, kann das Register lanciert werden.
Um der Bevölkerung genügend Zeit zu geben sich einzutragen, wird die Widerspruchsregelung erst sechs Monate später in Kraft gesetzt werden, voraussichtlich 2026. Der Systemwechsel soll mit einer breiten medialen Information und einer neuen Bevölkerungskampagne begleitet werden.
Bankkarte oder E-ID?
Die Initiative von Mastercard ist sympathisch und eine gute Idee. Der Weg über die eigene elektronische Identität (E-ID) ist auf lange Sicht die bessere Alternative. Warum?
Die E-ID ist ein elektronischer Identitätsnachweis, der zahlreiche Türen öffnet. Dadurch wird vieles möglich. Nicht nur im Umgang mit Behörden oder beim Einkaufen in Online-Shops. Zum Beispiel öffnet die E-ID auch den kontrollierten Zugang zum digitalen Patientendossier, sobald das auf breiter Ebene Realität geworden ist.
Oder auch den wichtigen Zugriff auf die persönliche Patientenverfügung. Und zu zahlreichen anderen persönlichen Dossiers oder Willenskundgebungen, die alle über die E-ID als Einstieg zentralisiert werden können. Das ist praktisch und sinnvoll, weil eine Person ab diesem Punkt nicht x Karten oder Ausweise für irgendwelche Zwecke braucht, die E-ID ist der persönliche Schlüssel zu allen wichtigen und persönlichen Bereichen. Mit im Voraus festgelegten Regeln, wer in welchen Situationen auf welche Daten und Dossiers zugreifen darf.
Das ist dann besonders wichtig, wenn die Trägerin oder der Träger der E-ID selbst nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Daten freizugeben. Deshalb in diesem Zusammenhang: Patientendossier, Patientenverfügung, Organspender-Status und mehr.
Zum Start vorerst also der Organspender-Status. Was die E-ID sonst noch alles kann und können soll, wird sich nach der Einführung ab 2026 zeigen.