Seit 1. Januar 2019 ist die revidierte Bankenverordnung (BankV) des Bundesrates in Kraft, welche die vom Parlament beschlossene neue Bewilligungskategorie für Unternehmen aus dem FinTech-Bereich im Bankengesetz konkretisiert. Über die FinTech-Bewilligung und die damit verbundenen neuen Möglichkeiten haben wir mehrfach ausführlich berichtet.
Die Schweizerische Nationalbank zieht nach und hat letzten Freitag darüber informiert, wie sie mit Unternehmen mit FinTech-Bewilligung umgehen will. Die SNB wird konkret und erklärt knapp und einladend:
Die SNB hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Als Auftraggeberin des Zahlungssystems Swiss Interbank Clearing (SIC-System) gewährt sie jenen Gesuchstellern Zugang, die einen wesentlichen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Nationalbank leisten, ohne erhebliche Risiken einzubringen. Die SNB gewährt deshalb jenen Unternehmen mit FinTech-Bewilligung den Zugang zum SIC-System und zu den SNB-Girokonten, die für den Zahlungsverkehr in Franken ein massgebliches Geschäftsmodell betreiben.
Ein wichtiger Schritt
Was als "für den Zahlungsverkehr in Franken massgebliches Geschäftsmodell" betrachtet werden kann, wird sich vorerst im Einzelfall definieren – immerhin, der Schritt ist gemacht und die Leitplanken sind gegeben.
Damit erweitern sich die Möglichkeiten von FinTech-Unternehmen mit FinTech-Lizenz und sie werden, mit dem richtigen Geschäftsmodell, Teil des Bankensystems.
Wie kommen FinTechs zur FinTech-Bewilligung
Für die Erteilung der FinTech-Bewilligung ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zuständig. Gesuche können direkt bei der FINMA in Bern eingereicht werden. Damit das Bewilligungsgesuch komplett verfasst werden kann und alle Voraussetzungen zur Prüfung erfüllt, hat die FINMA bereits im Dezember 2018 eine Wegleitung publiziert. Diese Wegleitung und weitere Informationen zur neuen FinTech-Lizenz gibt's als Download über die Links gleich unten.