Das Startup Findependent hat seiner Anlage-App das Sparen und Anlegen für Kinder beigebracht. Möchten Eltern, Göttis, Tanten, Grosseltern ihren Kindern, Patenkindern, Nichten, Neffen oder Enkeln etwas Gutes tun, können sie für die Kids Anlageziele definieren. Die können kürzer, länger oder auch sehr langfristig ausgerichtet sein.
Mit periodischen Einzahlungen der Erwachsenen füllt sich der digitale Sparstrumpf der Kinder. Und damit's nicht einfach beim Strumpf bleibt, wird das Geld laufend in wählbare Anlagelösungen investiert. Findependent rechnet denn auch vor, welche Welten in Franken und Rappen zwischen Sparkonto und Anlagelösung liegen können.
Diese Welten können Kindern zur Verfügung gestellt werden, sobald definierte Spar- oder Anlageziele erreicht sind. Ob das Reisen, spätere Ausbildungen, das erste Auto (sofern es dann noch Autos gibt) oder etwas ganz anderes finanzieren soll, hängt von den formulierten Sparzielen und auch von den Intentionen der investierenden Erwachsenen ab.
Das FinTech gibt zu Protokoll, dass diese neue Funktion dem am meisten geäusserten Wunsch der inzwischen 6'000 Kundinnen und Kunden von Findependent entsprechen würde. Diese hätten sich beklagt, dass es in der Schweiz noch keine zufriedenstellende Lösung gäbe, um für Kinder clever Geld anzulegen.
Ende des Klagens, jetzt gibt es diese Lösung.
Das Anlegen für Kinder bleibt einfach
Findependent ist das Startup, das als hauptsächliche Prämisse das Anlegen für alle einfach machen will. Deshalb bleibt auch das Anlegen für Kinder einfach. Das funktioniert in der App der Erwachsenen, die pro Kind ein Anlageziel eröffnen. Einzahlungen auf dieses Anlageziel werden dann diesem Konto gutgeschrieben. Wird das Kind volljährig, kann es ein eigenes Konto eröffnen und die Anlagen des jeweiligen Ziels können kostenlos auf dieses Konto transferiert werden.
Sollen Ziele oder Wünsche vor der Volljähigkeit der Kids erfüllt werden, können die Eltern, Göttis oder Patinnen die Anlagen jederzeit flüssig machen und das Geld sich – und damit dem inzwischen vermögenden Kind – auszahlen lassen. Solange sie das nicht tun, gehören die Anlagelösungen rechtlich den einzahlenden und anlegenden Erwachsenen.