Die Bedeutung der Distributed Ledger-Technologie (DLT) sowie der Bockchain-Technologie ist offensichtlich. Zentral wichtig sind deshalb gute Rahmenbedingung wie auch Rechtssicherheit für den Umgang mit diesen Technologien.
Im Kern geht's nicht "nur" um DLT und Blockchain, der Umgang mit der Digitalisierung und Tokenisierung von Rechten und Vermögenswerten gehört mit zu den wesentlichen Punkten. Ebenso wie die Aufbewahrung, die Übertragung und der Handel mit digitalen Assets.
Ein wegweisendes Blockchain-Gesetz in Liechtenstein
Liechtenstein hat hier vorgelegt und mit dem im Oktober 2019 verabschiedeten Blockchain-Gesetz (TVTG = Token- und VT-Dienstleister-Gesetz) einen wegweisenden Rechtsrahmen geschaffen.
Wegweisend in dem Sinne, als das neue Gesetz nicht nur Fragen zur Blockchain regelt, es definiert den rechtlichen Rahmen zur gesamten Token-Ökonomie. Dieser Ökonomie gehört die Zukunft und Liechtenstein schafft mit dem TVTG Rechtssicherheit auf dem Weg in diese Zukunft.
Mit dazu gehört, dass der Blockchain Act Technologien der Zukunft, die heute noch nicht bekannt sind und deshalb keinen Namen tragen, mit einbezieht. Das Gesetz ist mit Bedacht und Weitblick so abstrakt definiert worden, dass es auch für zukünftige Technologie-Generationen gültig ist, ohne dass am Gesetz selbst neu geschraubt und geändert werden muss.
In diesem Zusammenhang ein lesenswerter Artikel von Dominik Jocham (Bank Frick) zum Blockchain-Gesetz und zur Token-Ökonomie:
Der Weg der Schweiz
Die Schweiz hat sich für einen anderen Weg entschieden. Es soll kein neues Blockchain-Gesetz als eigenständiges Paket geschnürt werden, vielmehr sollen zahlreiche bestehende Gesetze so angepasst werden, dass im Resultat ebenfalls ein praktikabler und für Anwender handhabbarer Rechtsrahmen dabei herauskommt.
Ein spezielles Blockchain-Gesetz nach dem Muster von Liechtenstein will der Bundesrat deshalb nicht, weil er die Ansicht vertritt, dass der Schweizer Rechtsrahmen gut geeignet ist, mit neuen Technologien umzugehen, inklusive Blockchain.
Gestützt wird diese Haltung durch einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor, den der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2018 verabschiedet hat.
Der Bundesrat sieht jedoch punktuell einen Anpassungsbedarf bei geltender Gesetzen und hat 2018 den jeweils zuständigen Departementen entsprechende Aufträge erteilt.
Im Folgenden ein Update zur weiteren Entwicklung seit Dezember 2018 und die Vorlagen, welche in der stark verbesserten Form Anfang nächstes Jahr (2020) ins Parlament gehen werden.
Die Botschaft des Bundesrates zur weiteren
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT
Wir zitieren aus der Meldung des Bundesrates:
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 die Botschaft zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT verabschiedet. Mit der Vorlage will er die Rechtssicherheit erhöhen, Hürden für Anwendungen beseitigen, die auf Distributed Ledger Technologie (DLT) basieren, sowie Missbrauchsrisiken begrenzen.
Im Dezember 2018 hat der Bundesrat einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT im Finanzsektor publiziert. Er hat dabei betont, dass er bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen will, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und DLT-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann. Ebenso will er Missbräuche konsequent bekämpfen und die Integrität sowie die gute Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz gewährleisten.
Der Bericht zeigte unter anderem auf, dass der Schweizer Rechtsrahmen bereits heute gut geeignet ist, mit neuen Technologien inklusive DLT umzugehen. Er wies aber auch auf punktuellen Handlungsbedarf hin, weshalb der Bundesrat bereits im März 2019 eine Reihe von Anpassungen bestehender Gesetze in die Vernehmlassung schickte. Hingegen verzichtete er auf die Schaffung eines spezifischen Technologiegesetzes. Im Rahmen der Vernehmlassung gingen rund 80 Stellungnahmen ein. Im Grundsatz begrüssten die Teilnehmenden die Vorschläge des Bunderates.
Der Bundesrat hat nun die Botschaft zum Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register verabschiedet. Die Vorlage wurde aufgrund der Anregungen aus der Vernehmlassung in diversen Punkten überarbeitet und weiterentwickelt. Mit dem als Mantelerlass ausgestalteten Bundesgesetz werden punktuelle Anpassungen in neun Bundesgesetzen vorgeschlagen, sowohl im Zivilrecht als auch im Finanzmarktrecht. Das Parlament wird sich voraussichtlich Anfang 2020 erstmals mit der Vorlage befassen.
Lobenswerter Teil der Botschaft: Was bedeuten DLT und Blockchain?
Mit zur Botschaft des Bundesrates gehört, dass DLT und Blockchain in ihren Grundzügen und Funktionen kurz erklärt werden. Das ist insofern lobenswert, als Fachleute davon ausgehen, der Rest der Welt wüsste auch Bescheid. Ein beträchtlicher Teil der Welt hat jedoch Wissenslücken – diese sollten mit nachfolgender Kurzfassung gefüllt werden:
Distributed Ledger Technologie (DLT) ermöglicht eine gemeinsame Datenverwaltung und insbesondere eine gemeinschaftliche Buchführung mit Teilnehmenden, die sich gegenseitig nicht kennen oder nicht vertrauen. Im Kern geht es um Systeme zur gemeinsamen Datenverwaltung, die auf verteilten Registern beruhen. Eine Blockchain ist eine mögliche Form, wie Daten in einem solchen System abgelegt werden.
DLT ermöglicht den direkten, elektronischen Werttransfer zwischen den Teilnehmenden des Netzwerks, ohne dass eine kontoführende, zentrale Stelle involviert werden muss. Der Entwicklung der DLT wird sowohl im Finanzsektor als auch in andern Wirtschaftssektoren ein erhebliches Innovations- und Effizienzsteigerungspotenzial vorausgesagt.
In der Schweiz hat sich in den letzten Jahren namentlich im Finanzbereich bereits ein ausgeprägtes Ökosystem mit innovativen FinTech- und Blockchain-Unternehmen entwickelt.
Sämtliche Dokumente zum Runterladen
Über die Links gleich unten können alle relevanten Dokumente vom 27. November 2019 als PDF runtergeladen werden, welche sich auf die "Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register" beziehen:
Die Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz, das Bundesgesetz selbst sowie der Ergebnisbericht zur Vernehmenlassung.