EBA European Banking Authority
= European Banking Authority
Die Europäische Banken Aufsichtsbehörde (EBA) ist eine unabhängige EU-Behörde. Zu den Aufgaben von EBA gehört das Sicherstellen von Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor. Damit steht die EBA für die Wahrung der Finanzstabilität in der EU und dem Schutz der Integrität, der Effizienz und des ordnungsgemässen Funktionierens des Bankensektors.
Die EBA ist Teil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS), zusammen mit den Aufsichtsbehörden Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Zudem gehören der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) sowie der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden und die nationalen Aufsichtsbehörden zum ESFS.
Die EBA ist unabhängig, jedoch rechenschaftspflichtig gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.