Geldwäschereigesetz

Geldwäschereigesetz = GwG

Grenzüberschreitende Vermögensverwaltung und Geldströme öffnen auch Türen, um Gelder krimineller Herkunft verdeckt in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Die Schweiz agiert aktiv im Kampf gegen die Geldwäscherei und erfüllt mit der laufend angepassten Gesetzgebung die internationalen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) weitgehend.

Neben den Bestimmungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 305bis und 305ter StGB) mit zusätzlichen Bundesgesetzen und Verordnungen.

Gesetze und Verordnungen

  • Geldwäschereigesetz Bund
    Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
    Geldwäschereigesetz (GwG)
     
  • Geldwäschereiverordnung FINMA
    Verordnung über die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
    Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA)
     
  • Selbstregulierung Banken
    Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)
    Selbstregulierung mit der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)
    Standesregeln VSB

Sämtliche Gesetze und Verordnungen werden auch in Zukunft Anpassungen unterworfen sein, um in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft wirkungsvoll agieren zu können.