Finanzmarktregulierung
Die Finanzmärkte und damit Banken und Versicherungen gehören zu den am stärksten regulierten Bereichen der Wirtschaft.
Regulierung als Definition
Im Kern bedeutet Regulierung, dass der Staat ein Regelwerk mit klaren Vorschriften und Spielregeln definiert. Als Grundlage, um das Marktgeschehen und die beteiligten Player zu lenken, zu kontrollieren und zu beaufsichtigen. Mit dem Ziel, rechtzeitig einschreiten zu können, wenn definierte Regeln nicht eingehalten werden, bevor ein Schaden entsteht. Oder auch, um einen bereits entstandenen Schaden zu begrenzen.
Die Formen der Finanzmarktregulierung
Regulierungen lassen sich grundsätzlich in zwei Formen unterscheiden:
- Präventive Regulierung
Mit präventiver Regulierung sollen Risiken begrenzt werden, zum Beispiel durch Eigenkapitalregulierung mit Festlegung der Eigenkapitalquoten für Banken. - Kurative Regulierung
Mit kurativer Regulierung soll der Schaden begrenzt werden, zum Beispiel durch Einlagensicherung für Kunden von Finanzinstituten.
Die Ziele der Finanzmarktregulierung
Die hauptsächlichen Ziele der Regulierung lassen sich mit den folgenden Punkten zusammenfassen:
- Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems
- Schutz von Bankkunden, Anlegern und Versicherten
- Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte und damit auch des Zahlungsverkehrs
Das duale System
In der Schweiz ist die Finanzmarktregulierung dual organisiert:
- Bankenspezifische Gesetze werden durch die Legislative (Parlament) erlassen
- Überwachung und Durchsetzung erfolgt durch die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht)
Grundlagen und Hierarchie der Finanzmarktregulierung in der Schweiz
- Gesetze
Bestehende Gesetze als Basis für die Regulierung, zum Beispiel:
Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG)
Finanzmarktgesetze: Bankengesetz, Kollektivanlagengesetz, Börsengesetz, Geldwäschereigesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Pfandbriefgesetz, Versicherungsvertragsgesetz - Verordnungen Bundesrat
Konkretisierung durch Verordnungen des Bundesrates zu den Finanzmarktgesetzen, zum Beispiel:
Finanzmarktprüfverordnung, Bankenverordnung, Eigenmittelverordnung, Kollektivanlagenverordnungen, Börsenverordnung, Aufsichtsverordnung, Pfandbriefverordnung - Verordnungen und Rundschreiben FINMA
Dazu kommen Verordnungen und Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Selbstregulierung Banken
Initiiert von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) regulieren sich die Banken zusätzlich selbst. Mit der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB).
Regulierung als Chance oder als hemmende Faktoren
Der Nutzen einer sinnvollen Regulierung ist unbestritten. Eine praktikable und für alle Seiten befriedigende Mitte zu finden, gestaltet sich jedoch zwangsläufig schwierig. Zu lasche Vorschriften können sich für die Volkswirtschaft verheerend auswirken. Die Folgen einer Überregulierung hemmen Märkte und verursachen hohe Kosten. Die Positionen Regulierung als Chance und Wettbewerbsvorteil (mit Blick aufs Ausland) oder Regulierung als Hemmschuh werden von unterschiedlichen Exponenten vertreten und als Thema weiterhin in der Diskussion bleiben.
Der Zusammenhang von ISO 20022 und Finanzmarktregulierung
Der neue Standard ISO 20022 und die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz schaffen die Voraussetzungen für die Einhaltung der Vorschriften des GwG (Geldwäschereigesetz) und anderer gesetzlicher Vorgaben. Der Standard ist durch seine Flexibilität auch den regulatorischen Anforderungen der Zukunft gewachsen.
FinTech-Regulierung: Erleichterungen für FinTech-Unternehmen
Im April 2016 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, den regulatorischen Handlungsbedarf im Bereich innovativer Finanztechnologien (Fintech) zu prüfen. Konkret: Das EFD hat untersucht, ob innovative FinTech-Unternehmen ganz von der Bankengesetzgebung ausgenommen werden sollen oder wie die Anforderungen an eine Bewilligungserteilung über eine eigenständige Bewilligungskategorie ("Banklizenz light", FinTech-Lizenz) ausgestaltet werden können.
Ergebnisse und Konzepte sind durch das EFD im Herbst 2016 vorgelegt worden. Der Bundesrat hat sich am 2. November 2016 für Erleichterungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen für Anbieter von innovativen Finanztechnologien ausgesprochen. Konkret sollen über drei Elemente mit einer speziellen FinTech-Lizenz, erteilt durch die FINMA, gute Voraussetzungen für FinTechs geschaffen werden.
Die konkreten Massnahmen
Innerhalb von nur zwei Jahren und über verschiedene Vernehmlassungen ist das konkrete Massnahmen-Paket definiert und verabschiedet worden – drei Element, welche in verschiedenen Etappen (1. August 2017, 1. Januar 2019 bzw. 1. April 2019) umgesetzt wurden bzw. in Kraft treten. Die konkreten Massnahmen:
Verlängerung der Haltefrist für Gelder auf Abwicklungskonten von sieben auf 60 Tage sowie zwei neue Möglichkeiten, mehr als 20 Publikumseinlagen entgegen zu nehmen, ohne dafür eine Bankenbewilligung zu benötigen: eine Sandbox für Publikumseinlagen bis CHF 1 Mio. und eine FinTech-Bewilligung für Publikumseinlagen bis CHF 100 Mio.
Botschaften des Bundesrates zum Thema
- 20. April 2016: Bundesrat will innovative Formen von Finanzdienstleistungen ermöglichen
- 2. November 2016: Bundesrat will Markteintrittshürden für FinTech-Unternehmen verringern
- 1. Februar 2017: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur neuen FinTech-Regulierung
- 5. Juli 2017: Bundesrat setzt neue FinTech-Regeln in Kraft
- 21. Juni 2018: EFD eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Bankenverordnung (BankV)
- 30. November 2018: Revision der Bankenverordnung (BankV), FinTech-Bewilligung