EU-Verordnung 924/2009
Die EU-Verordnung 924/2009 enthält Bestimmungen für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Die Verordnung stellt sicher, dass für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb der Gemeinschaft die gleichen Entgelte erhoben werden wie für Zahlungen in EUR innerhalb eines Mitgliedstaates.
Die Schweiz ist kein EU- und auch kein EWR-Land. Deshalb ist die europäische Gebührenregelung für die Schweiz und auch für den Zahlungsverkehr mit dem EU-Raum grundsätzlich nicht bindend.
Dennoch, die Praxis zeigt: die meisten europäischen Banken wenden im Zahlungsverkehr mit der Schweiz dasselbe Gebührenreglement an wie im Verkehr mit anderen europäischen Finanzinstituten. Nur ein kleiner Teil der Banken belastet Schweizer SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften mit höheren Gebühren.