End-to-End-Regulierung

Die EU-Verordnung 924/2009 definiert das SEPA-Verfahren und reguliert die gesamte Zahlungskette vom Auftraggeber (Zahlungsempfänger bei Lastschriften) über die am Prozess beteiligten Banken bis zum Überweisungsempfänger (Zahlungspflichtigen bei Lastschriften). Vorgaben bestehen insbesondere für die Kunden-Bank-Schnittstelle (Verwendung von IBAN und des ISO 20022-Standards) und Bank-Kunden-Schnittstelle (ISO-20022-Standards für den Kontoauszug).