Rückweisung
Das Institut des Zahlers kann die Rückweisung (Reject) eines Einzugs im (SEPA-) Lastschriftverfahren oder einer Zahlung im (SEPA-) Überweisungsverfahren vor der Verrechnung aus technischen Gründen veranlassen oder weil es aus anderweitigen Gründen nicht in der Lage ist, den Einzug bzw. die Überweisung anzunehmen (R-Transaktion).