QES

= Qualifizierte elektronische Signatur

Die elektronische Signatur ersetzt die handschriftliche Unterschrift und ermöglicht, dass elektronische Dokumente rechtsverbindlich elektronisch "unterschrieben" und signiert werden können.

Die qualifizierte elektronische Signatur ist die stärkste Ausprägung der elektronischen Signatur.

Unter welchen Voraussetzungen die elektronische Signatur rechtlich gleichbehandelt wird, wie ein handschriftlich unterschriebenes Dokument, ist im ZertES (Bundesgesetz über die elektronische Signatur) im Detail geregelt.